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Lodas: Kurzfristige Beschäftigung bei Schulentlassenen und Selbständigen

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letzte Antwort am 20.07.2018 11:11:32 von ulis
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Community,

wie stuft Ihr einen Schulentlassenen mit Berufsausbildungsabsicht bei der kurzfristigen Beschäftigung ein? Greift hier die Berufsmäßigkeit?

Wie sieht es bei Selbständigen aus?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

linda13
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Scheck,

wenn er eine Berufsausbildungsabsicht hat, dann darf er nicht kurzfristig beschäftigt werden, da die Berufsmäßigkeit vorliegt und er ja auch bei der Arbeitsagentur gemeldet sein muss als Ausbildungssuchender.

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Grüße

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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Cavallini,

o.k. Das sehe ich genauso.

Haben Sie auch eine Meinung zu den Selbständigen?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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linda13
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Frau Scheck,

Selbständige dürfen nach meiner Auffassung kurzfristig beschäftigt werden, wenn die anderen Vorgaben (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage, ...) eingehalten werden.

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Liebe Grüße

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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Super. Vielen Dank für die schnellen Infos.

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letzte Antwort am 20.07.2018 11:11:32 von ulis
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