Hallo, die Agentur für Arbeit verlangt eine Korrektur der KUG Anträge April und Mai 2020. Ich habe den Testmandanten entsprechend der Vorgaben angelegt. Passt soweit. Nun stellt sich mir die Frage, nachdem hier ja nicht die Lohnabrechnung sondern nur der Antrag geändert wird, ob ich genauso vorgehen muss wie in einer normalen Abrechnungskorrektur. Wenn also ein Mitarbeiter beispielsweise 2 Stunden KUG Zuviel erhalten hat, gebe ich dann in der Nachberechnung einfach -2 zur Lohnart 410 ein?
Gibt es die Möglichkeit der "Probeabrechnung"?
Eine weitere Frage wirft das Klick-Tutorial zu diesem Thema (Dok.-Nr.: 1023111) für mich auf. Was ist mit diesem Schritt (siehe Anhang) gemeint?
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank vorab.
S. Britt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Ja, richtig.
Um die Stundenkorrektur für die Kurzarbeit zu erfassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Bewegungsdaten | Erfassungstabellen wählen und Bearbeitungsmonat 12/2021 erfassen.
2. Registerkarte Nachberechnung Standard oder Nachberechnung Kalendarium wählen.
3. Stundenkorrekturen für das Kurzarbeitergeld 2020 erfassen
Sie buchen in dieser Erfassungsmaske als nur die zu viel gebuchten Stunden gegen.
Im Schritt 43 des Klick-Tutorials werden Sie darauf hingewiesen, dass ggf. Mandanten- bzw. Personalstammdaten geändert werden müssen. Das kann der Fall sein, wenn z. B. fehlerhafte Eingaben in der Arbeitszeit zu einem fehlerhaften KUG-Antrag für 2020 geführt haben.
Sollten Ihre Stammdaten alle korrekt sein, besteht in Ihrem Fall kein Handlungsbedarf.
Danke schön 😀