Hallo,
unsere Dezember-Abrechnung ist komplett durch. Da ein Mitarbeiter nun kurzfristig und nachträglich zum 31.12.2018 ausscheidet, muss ich für diesen noch Überstunden ausbezahlen und die DEÜV-Meldung erstellen. Reicht es da aus, wenn ich eine Wiederabrechnung einzelne PNR erstelle?
Vielen Dank und Grüße in die Runde
Chris
Hallo Chris,
ja das würde ausreichen. Wenn schon das Gehalt geflossen ist müssen Sie aber den bisherigen Betrag als Vorschuss abziehen.
Sie müssen aber Beachten, dass keine neuen BG Auswertungen erstellt werden. Diese werde nur mit einer Wiederabrechnung komplett oder mit der Januar Abrechnung erstellt.
Ansonsten werden alle bisherigen Auswertungen die den Mitarbeiter betreffen korrigiert.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann wäre es ja besser eine komplette Wiederabrechnung zu machen.
Wird bei der kompletten Wiederabrechnung die erste Abrechnung komplett überschrieben, die Auswertungen und Meldungen neu erstellt? Muss ich dabei sonst noch etwas beachten?
Grüße
Chris
Ja. Bei einer kompletten Wiederholungsabrechnung werden (fast) alle Auswertungen neu erstellt. Die Auswertungen mit Datenübermittlung werden nur neu erstellt wenn es Änderungen gibt. Ansonsten behalten die alten Auswertungen Ihre Gültigkeit.
Außerdem muss man dann aufpassen, dass der Zahlungsträger nicht überwiesen wird sondern eine manuelle Überweisung für den Mitarbeiter erstellt werden muss, da sonst die Mitarbeiter das Gehalt doppelt bekommen.
Für mich persönlich ist die beste Lösung eine einzelne Wiederholungsabrechnung durch zuführen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
wäre mir auch sympatischer, aber was mache ich dann mit der BG Auswertung?
Grüße
Chris
Diese kommt dann mit der Januar-Abrechnung raus.
prima und noch mal vielen Dank