Guten Tag,
wir haben nun auch unseren Bescheid der Agentur für Arbeit über durchzuführende KUG Korrekturen erhalten. Leider verzweifeln wir bereits beim Versuch der ersten Korrektur. Korrigiert werden müssen Krankstunden, die nicht hätten als KUG abgerechnet werden dürfen, weil der Mitarbeiter einen Tag vor Beginn der Kurzarbeit erkrank ist. Wir haben den Bestand nach Anleitung übernommen und nun im Bearbeitungsmonat 12/2021 die Korrektur für 04/2020 erfasst. Leider wird uns dazu keine Probeabrechnung ausgegeben, stattdessen werden folgende Fehler angezeigt:
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, wo der Fehler liegt?
Wir haben die KUG Stunden für 04/2020 als negative Stunden in der Erfassungstabelle, Nachberechnungswerte, erfasst und gleichzeitig diese Stunden als Auszahlung Krankstunden eingetragen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Grüße
Christina
Hallo und schönen Sonntag,
auch hier siehe:
https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/betrieb-aktuell/beitragskorrektur-nach-rueckforderung-kug
Evtl. mit der zuständigen KK Rücksprache halten.
Wir hatten das Glück, vor zwei Wochen glatt durch die Abschlussprüfung zu laufen, insofern keine Erfahrungen mit eventuellen Korrekturen ... 😁
Gruß, vw