Hallo und "hilfe",
zu folgendem Sachverhalt benötige ich Unterstützung:
Arbeitnehmerin wurde zum 31.05.2015 gekündigt. Arbeitnehmerin hat Klage erhoben.
Ein Vergleich wurde am 10.12.2015 geschlossen, daraus ergibt sich eine Abfindungszahlung i.H.v. 700,- brutto.
In unserem Haus wurde diese Abfindung in 12/2015 abgerechnet.
Gleichzeitig wurde für den Zeitraum 01.12.-31.12.2015 eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
Die Gegenseite bemängelt nun, dass die Abfindung in 05/2015 gehört und nur eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen sei (Zeitraum 01.01.-31.05.2015).
Meine Fragen sind nun: wurde von unserer Seite aus die Abfindung "falsch" abgerechnet? Habe ich programmtechnisch die Möglichkeit die Abfindung sauber in 05/2015 zu packen (ein Versuch der Probeabrechnung sieht leider gar nicht 'hübsch' aus) und wie verhält es sich mit der Lohnsteuerbescheinigung?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße,
Anne Koch
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