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Lodas: Km Angabe bei 1% Regelung im Falle doppelter Haushaltsführung

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letzte Antwort am 27.05.2021 14:40:11 von anjuwan
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Luna1
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich bin noch neu im Thema Lodas und habe folgende Frage:

 

Ein Kollege bat mich um eine Probeabrechnung, wie sein Gehalt sich verändern würde, wenn er sich einen Firmenwagen anschaffen würde. Grundsätzlich ist mir das Vorgehen bekannt, aber:

Der Kollege hat eine doppelte Haushaltsführung. Seine Wohnung Nähe des Büros ist oneway 3 km entfernt.

Übers Wochenende, wenn er in seinen Erstwohnsitz reist, sind es oneway 220 km.

 

Was gebe ich in der Lodas Maske Entlohnung - Firmenwagen bei "Fahrten zw. Wohnung/erste Tätigkeitsstätte" als einfache Entfernung an?

4x3 km plus 1x220 km durch 5 Werktage? Das wären 46 km Einfache Entfernung...

 

So, wie ich es bisher recherchiert habe, ist das Thema Familienfahrten für uns als Arbeitgeber nicht relevant, da er den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen bekommt? 

Alles was ich bisher gefunden hatte, nannte im Titel den Dienstwagen, aber in der Beschreibung ging es immer um die km-Pauschale, die in der Steuererklärung (des Arbeitnehmers) angegeben werden kann.

 

Ich würde am ehesten wie mit einem normalen Dienstwagen verfahren und einen Durchschnitt der wöchentlichen km einfacher Entfernung angeben.

 

Liege ich damit richtig? Oder komplett daneben...

Ich bedanke mich schon jetzt für eine hilfreiche Rückmeldung.

 

Mit besten Grüßen

VW

OLJA
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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hallo Luna1,

 

Familienheimfahrten sind nur relevant, wenn der Mitarbeiter mehrmals pro Woche nach Hause fährt. Eine Familienheimfahrt pro Woche ist bereits in der 1 %-Regelung berücksichtigt.

 

Unter Entlohnung - Firmenwagen gibt es einen Reiter für Familenheimfahrten, in diesen Reiter kann man die Entfernung eintragen und die Anzahl der Familienheimfahrten.

 

In Ihrem Fall müssen Sie nichts bei Familienheimfahrten eintragen.

 

Hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

 

Gruß

 

OLJA

 

 

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Luna1
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Olja,

 

vielen Dank für Deine Antwort, die hat mir in jedem Fall weitergeholfen.

 

Eine Frage besteht jedoch noch:

 

Einfache Fahrt von der Wohnung am Arbeitsplatz =3 km

Einfache Fahrt Familienwohnsitz (Fr. Abend und Montag früh) = 220 km

 

Wieviel km gebe ich in der Maske Fahrten zw. Wohnung und erste Tätigkeitsstätte ein?

 

3 km?

Oder 46 km ? (1x220 km + 4 x 3 km) / 5 Tage = 46,4 km Einfache Fahrt

 

Ich gehe von 46 km aus, aber wenn mir das noch jemand bestätigen könnte, wäre das großartig!

(Ich markiere die Frage etwas, damit sie ggf. noch anderen Nutzern ins Auge fällt :-))

 

Vielen herzlichen Dank im Voraus

Luna1

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anjuwan
Aufsteiger
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Es sind 3 km.

Bitte nicht die USt bei den Familienheimfahrten vergessen. Auch wenn die erste Heimfahrt lohnsteuerfrei ist, muss sie umsatzsteuerlich gebucht werden.

Cheers
Luna1
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Hallo Anjuwan,

 

danke für den Hinweis... weißt Du zufällig auch, wie ich die Familienheimfahrten UsSt rechtlich verbuche?

Mein Steuerberater konnte mir dies bzgl. leider nicht weiterhelfen ....

Mache ich das in LODAS per Lohnart in der Erfassungstabelle? (LA9977)?

Oder verbucht das unser Steuerbüro...

 

Ich danke Dir im Voraus und viele Grüße,

 

Luna1

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anjuwan
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
289 Mal angesehen

Wir haben das immer außerhalb der Personalabrechnung in der Finanzbuchhaltung erledigt.

Cheers
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5
letzte Antwort am 27.05.2021 14:40:11 von anjuwan
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