Hallo Community,
hat jemand Erfahrungen beim sv- und steuerfreien Kindergartenzuschuss zusätzlich zum Gehalt? In einer Bescheinigung ist ein Betrag von mtl. € 25,00 aufgeführt, der mit "vom Träger festgesetzte Kosten (Elternkasse)" ausgewiesen ist.
Finde im Lohnlexikon nichts zu diesen Kosten und bin mir unsicher, ob das bei einer Prüfung Stand hält.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo liebe Community,
kann hier jemand seine Erfahrungen mit Frau Scheck teilen?
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Scheck,
wenn es noch keine gibt, legen Sie doch einfach eine neue Lohnart an mit der Stammlohnart 880 (Kindergartenzuschuss)
Liebe Grüße an alle
Sabine
Hallo Frau Scheck,
Zuschüsse zu Kindergartenbeiträgen etc. können vom AG steuer- und svfrei erstattet werden.
Ich würde genau wie Sabine die Stammlohnart 880 anlegen und die Beträge darüber abrechnen.
Die Originalrechnung ist zu den Lohnunterlagen zu nehmen, damit nicht beide Elternteile den Zuschuß in Anspruch nehmen.
Das wird bei den Prüfungen der DRV auch regelmäßig überprüft.
Viele Grüße
Ruth
Hallo Community,
danke für die Antworten.
Die Lohnart ist soweit klar. Mir ging es um die Frage, ob "vom Träger festgesetzte Kosten (Elternkasse)" auch zum sv- und steuerfreien Kitazuschuss gehören. Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken, ob ein Prüfer sich hieran stören könnte?
Viele Grüße
Ulrike Scheck