Hallo,
ich bin immer noch dabei mein Kurzarbeitergeld für Januar und Februar 2021 zu korrigieren.
Die zu korrigierende Mitarbeiterin hat im Dezember 2020 einen Leistungssatz von 6 gehabt
und für Januar und Februar wurde wieder mit Leistungssatz 2 abgerechnet.
Bei den anderen Mitarbeitern war dies nicht der Fall, da wurde auch in 01+02/2021 mit LS 6 abgerechnet.
Beim Vergleich der Personaldaten für Kurzarbeitergeld ist mir keine Unterschied bei der
Eingabe aufgefallen.
Eine händische Eingabe für die Bezugsmonate hat ebenfalls zu keiner Änderung des Leistungssatzes geführt.
Woran kann es also liegen, dass bei gleichen Bezugsmonaten, gleichen Kurzarbeiterstunden
die einen mit LS 6 abgerechnet werden und die eine AN mit LS 2?
Vielen Dank für eure Antworten
Karin Przewlocki
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Hallo Frau Przewlocki,
ist die Differenz aus dem ungerundeten Soll- und dem Istengelt größer oder gleich 50%, wird der erhöhte Leistungssatz berücksichtigt.
Um dies zu prüfen nehmen Sie die Differenz aus dem Sollentgelt und dem Istentgelt.
Errechnen Sie die Differenz im Anschluss wie folgt:
Differenz aus Soll- und Istentgelt x 100 / Sollentgelt. Liegt der Wert unter 50%, wird nicht der erhöhte Leistungssatz angewendet.
Beispiele für die Berechnung finden Sie im Dokument 1021894 unter Punkt 5.6.
Hallo Herr Stein,
genau das war der Grund. Danke für die Rückmeldung.
Mit freundlichem Gruß
Karin Przewlocki