Guten Morgen Community,
wir erhalten für einen AN die Aufforderung zur Abgabe der ges. Meldung 57 (Versorgungsausgleich) für den Zeitraum bis einschl. 31.05.2018. Der Monat 7.2018 ist abgerechnet.
Gibt es eine Möglichkeit, die Meldung vor dem nächsten Lohnlauf abzugeben? Ggfl. durch die temporäre Auswertungssteuerung?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Mit welchem Programm arbeiten Sie?
Lodas
In diesem Fall können Sie die Daten nur über sv.net vorab versenden.
Ansonsten wird die Meldung mit der nächsten Lohnabrechnung erstellt und übermittelt.
O.K.
Gehe ich dann zurück in 5.2018 und gebe dort 31.05.2018 ein zusammen mit 1/96 oder in 8.2018 ?
Hallo Frau Scheck,
ich stand im Juni vor demselben Problem und habe einfach für den Arbeitnehmer eine Wiederholungsabrechnung gemacht.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Hallo Frau Scheck,
nein Sie können im August unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> DEÜV einfach den Monat eintragen bis zu diesem gemeldet werden soll. Dann wird mit dem August die Meldung erstellt.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich bin der Meinung, dass Sie den Zeitraum im Monat Mai eingeben und die Erstellung der Meldung dann bei der Abrechnung des aktuellen Monats erfolgt.
Frau Fitschen: Danke für den Hinweis beim Screen Shot.
Ich bin der Meinung, dass Sie den Zeitraum im Monat Mai eingeben und die Erstellung der Meldung dann bei der Abrechnung des aktuellen Monats erfolgt.
Dis ist korrekt. Das Dokument 1000947 sagt dazu:
Für Meldezeiträume, die in der Zukunft liegen, ist die Auswahl des
Bearbeitungsmonates nicht relevant. Liegt der Meldezeitraum aber in der
Vergangenheit, muss für die Erfassung, der entsprechende Bearbeitungsmonat des
Meldezeitraumes gewählt werden.
Eine Meldung über sv.net würde ich grundsätzlich nicht empfehlen, da es sonst leicht zu Unstimmigkeiten bei den folgenden Meldungen kommt. Wenn dies nicht bis zur nächsten Abrechnung warten kann, kann dies -wie bereits von Fitschen geschrieben- über eine Einzelwiederholung gelöst werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz