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Lodas-Freigabe der Zahlungen in Unternehmen online

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letzte Antwort am 28.02.2019 12:16:12 von Monique_Müller
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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

hat jemand eine Lösung? Die Zahlungen für Lohn sind nur am Tag der Erstellung sichtbar. Danach nicht mehr. Sie sind auch nicht gebucht.

Danke im Voraus.

Gruß

birgitkurewitz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Britta Wiedenmeyer,

den Ausführungstermin mal in die Zukunft setzen z. B. 28.02.2019. Dann sollten die Zahlungen länger sichtbar sein.

Gruß Birgit Kurewitz

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brooke
Aufsteiger
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Hallo,

der Ausführungstermin ist auf den 27.02.2019 gesetzt.

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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hallo Britta Wiedenmeyer,

vielleicht gibt es hier Hilfe:

Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1035029

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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,

habe ich mir schon angeguckt. Ist alles im Programm hinterlegt.

Danke und schönes WE.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
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Hallo,

bei Lohnzahlungen gibt es eine Unterscheidung zwischen dem Ausführungstermin und dem Weitergabetermin. Relevant für die Bereitstellung in Bank online ist der Weitergabetermin.

Damit die Lohnzahlungen länger in Bank online bereitstehen, muss in LODAS dieser Weitergabetermin für die Datenübermittlung festgelegt werden. Die Zahlungen sind generell bis zum Tag der Datenübermittlung an die Bank in Bank online vorhanden.

Sind die Überweisungen auf DTA geschlüsselt stehen diese 6 Wochen zur Ausführung bereit.

Informationen hierzu finden Sie unter der Dok.-Nr.  1035029 - Zahlungsaufträge aus der Personalwirtschaft für Bank online bereitstellen bzw. 1070712 - Ausführungstermine für Zahlungen festlegen

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brooke
Aufsteiger
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Hallo Frau Frohmeyer,

Weitergabetermin 20.02. und Ausführungstermin 25.02.2019. Am 21.02. waren die Daten schon nicht mehr da.

Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,


wie meine Kollegin Kristin Frohmeyer geschrieben hat, ist für die Bereitsstellung in Bank online der Weitergabetermin entscheidend.
Dies bedeutet, dass die Zahlungen so lange in Bank online bereitsstehen bis der Weitergabetermin erreicht ist. In Ihrem Fall standen die Zahlungen deshalb am 21.02. nicht mehr bereit.

Wenn als Weitergabetermin anstatt der 20.02. der 25.02. hinterlegt gewesen wäre, hätten Sie die Zahlungen bis zum 25.02. freigeben können.


Damit Ihnen das zukünftig nicht mehr passiert, bearbeiten Sie bitte Ihren Weitergabetermin. Die Dokumente hierzu sind bereits oben aufgeführt.

Beste Grüße


Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.02.2019 12:16:12 von Monique_Müller
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