Hallo zusammen, bei einer Unterhaltspfändung bleibt das Feld Pfändung Rest leer, obwohl es rückständigen und laufenden Unterhalt gibt, der nicht gepfändet werden kann (zu wenig Entgelt). Somit müsste hier die Restpfändung ausgewiesen werden.
Im Fehler und Hinweisprotokoll wird nichts erwähnt.
Danke für eure Hilfe!