Hallo zusammen,
ein kurze Frage für Lodas: welche Fehlzeit erfasse ich bei einer Quarantäne (durch die Gesundheitsbehörde angeordnet) ?
Umsetzung: es folgt keine Gehaltszahlung sondern eine Entschädigungszahlung, insofern muss dies doch der Krankenkasse mitgeteilt werden?
Danke
BM
Hallo BM,
das lässt sich so ohne weiteres nicht beantworten.
Erste zu klärende Frage: Ist im Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag der Anspruch nach § 616 BGB ausgeschlossen?
Ist der Arbeitnehmer nur in Quarantäne oder ist er zusätzlich auch krank?
Je nach dem greift der Lohnfortzahlunganspruch nach § 616 BGB oder der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG.