Hallo an Alle,
ich habe eine kleine Frage.
Ich habe ab Januar einen Lohnmandanten der durch die Höhe seiner AN nicht mehr am
U1 Verfahren teilnimmt.
Trotzdem will ich in der Lohnabrechnung die Entgelftfortzahlung separat ausweisen.
Kann ich hierfür weiterhin die Lohnart 145 benutzen oder lege ich mir eine
eigene Lohnart an?
Danke & Grüße
Sarah
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da die Lohnart ja "ganz nomal" steuer- und sv-pflichtig sein muss, würde ich eine neue eigene Lohnart einrichten und die Umtexten.
Hallo Sarah,
um die Krankstunden getrennt in der Abrechnung auszuweisen und keine Fehler- oder Hinweismeldungen zum Erstattungsantrag zu erhalten, legen Sie bitte eine neue eigene Lohnart an.
Sie können beispielsweise die Stammlohnart 101 verwenden und diese bei der Art der Erstattung im Register Steuer/SV/UV auf "keine Erstattung" schlüsseln.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Rüdiger,
vielen Dank für die Antwort.
So habe ich mir das auch gedacht und mir eine individuelle
Lohnart 101 angelegt.
Grüße
Sarah Pelz
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Decker,
Hallo Frau Rüdiger,
genau das war ursprünglich auch mein Problem.
Soll ich eine neue LA anlegen oder die LA 145 umschlüsseln.
Eigentlich gehe ich davon aus, das mein Mandant so schnell nicht mehr unter die Grenze kommt.
Ich verändere aber auch nur gerne vorgegebene Lohnarten.
Da ich ja immer montl. eine Überpürfung der AN mache, denke ich das eine
individuelle LA am Besten ist ( bei mittlerweile 70 AN).
Bin mir allerdings nicht Sicher, was Auswirkungen auf die Auswertung 92 DÜ BG hat.
Das muss ich jetzt eh schauen.
LG Sarah
Hallo Community,
vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Hecker.
Beide Lösungswege sind korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG