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Lodas Elternzeit Einmalzahlung

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letzte Antwort am 09.06.2022 10:14:01 von Jacqueline_Schön
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isar61
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebes Community,

ich muss einer Mitarbeiterin, die sich vom 31.05.2018 bis 31.03.2019, in Elternzeit befindet und zum 31.03.2019 ausscheidet, noch Überstunden aus den Jahren 2017 und 2018 ausbezahlen.

Im Monat Januar 2018 bekam sie das letzte mal einen Festbezug (Gehalt)

Im Monat April 2018 bekam sie eine Einmalzahlung (Überstundenvergütung).

Wie sieht die Einmalzahlung nun im Monat März 2019 aus? Unterliegt sie der Märzklausel? Welche Stammlohnart muss ich verwenden?

Vorab schon mal Danke für Eure Hilfe.

Gabriele S.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

für die Abrechnung der angesammelten Überstunden, können Sie die Stammlohnart 877 "Jährliche Überstundenvergütung" verwenden.

Prüfen Sie unter Mandantendaten | Lohnarten, ob in der eigenen Lohnart zu der Stammlohnart 877 in der Registerkarte Steuer/SV/UV im Feld Steuer- und SV-Behandlung der Schlüssel 74 "ST/SV/Umlage jhrl." hinterlegt ist.

Die Auswahl regelmäßiges Arbeitsentgelt darf nicht aktiviert sein. Soll die Lohnart rückwirkend für Vormonate verwendet werden, nehmen Sie die Anlage im entsprechenden Bearbeitungsmonat vor.

Im Info-Dokument 5303235 "Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS)" finden Sie unter Punkt 4 die verschiedenen Varianten, wie Sie einen Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers über LODAS abrechnen können.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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petermann
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo liebe Community,

 

mein Fall ist ähnlich. Eine Mitarbeiter, die seit dem 07.04.2022 in Elternzeit ist, erhält mit dem Junigehalt einen Bonus und Urlaubsgeld. Wie sieht hier die Eingabe in Lodas (kein Baulohn) aus? Vielen Dank schon jetzt für die Unterstützung.

 

Anke P.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
1105 Mal angesehen

Hallo Anke,


in unserem Hilfe-Dokument: 5303235Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld - Beispiele für LODAS erfahren Sie, wie Sie Urlaubsgeld in LODAS abrechnen können.

 
Grundsätzlich können Einmalbezüge während einer Unterbrechung abgerechnet werden. 


Rechtlich können wir Sie hier nicht beraten. Bitte halten Sie bei weiteren Fragen Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, wie die Zahlungen entsprechend abgerechnet werden sollen. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.06.2022 10:14:01 von Jacqueline_Schön
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