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Lodas: Elterneigenschaft nach Heirat

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letzte Antwort am 21.11.2018 15:50:32 von ulis
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Community,

ein gesetzlich versicherter AN hat geheiratet. Im Zuge der neuen Steuerklassen-Meldung durch Elstam wurde gleichzeitig ein Kinderfreibetrag von 0,5 beim AN gemeldet. Nach seiner Auskunft hat er keinen Nachwuchs bekommen; vielmehr sind 0,5 Kinderfreibetrag seiner Ehefrau automatisch auf ihn übergangen. Das Kind wurde vom AN nicht adoptiert.

Im Internet habe ich gelesen, daß die Elterneigenschaft auch bei Stiefkindern gilt. Jedoch nur, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Heirat bereits in der Familienversicherung versichert ist oder versichert werden könnte. Außerdem müssen das Stiefkind und der AN gemeinsam in einem Haushalt leben.

Wie handhabt Ihr das? Vorlage der Heiratsurkunde zusammen mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Scheck,

der Kinderfreibetrag wird Ihnen durch die Rückmeldungen im Elstam-Verfahren eingespielt.

Sollte der Arbeitnehmer dem Kinderfreibetrag widersprechen,kann er den Sachverhalt mit seinem zuständigen Finanzamt klären.

Erst dann kann Ihnen eine neue Elstam-Rückmeldung mit den korrigierten Daten zur Verfügung gestellt werden.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

ich gehe mal davon aus, dass es nicht um eine Nicht-Berücksichtigung des Kinderfreibetrages ging sondern vielmehr um den Wegfall des Beitragszuschlags zur Pflegeversicherung (Nachweis der Elterneigenschaft).

Hier sind m.E. die Regelungen ein wenig widersprüchlich.

Auf der einen Seite reicht als Nachweis der halbe Kinderfreibetrag aus den ELStAM-Daten aus. Auf der anderen Seite ist Voraussetzung, dass das Kind vor Ablauf der Altersgrenze für die Familienversicherung "in den Haushalt aufgenommen wird".

Im Regelfall machen wir dies so, dass wir die reduzierte Pflegeversicherung auf Grund des halben Kinderfreibetrages berücksichtigen - uns aber möglichst auch die Heiratsurkunde und Meldebestätigung (mit Arbeitnehmer und Kind) in Kopie vorlegen lassen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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ulis
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

genau, um diese Problematik geht es. Ich werde -wie von Ihnen vorgeschlagen- versuchen, die Unterlagen für die Personalakte zu bekommen.

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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letzte Antwort am 21.11.2018 15:50:32 von ulis
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