Hallo Community,
ein AN ist zum 30.11.2017 ausgeschieden. Er hat dann noch Provisionen eingeklagt. Im August ist ein Vergleich ergangen ... noch einen Betrag in Höhe von € 10.000,00 brutto zu zahlen.
Ich habe mir das Dokument 5303235 zu Rate gezogen, weiß jetzt jedoch nicht, ob ich
4.2. Einmalbezug nach Austritt des AN im Vorjahr, der Betrag soll rückwirkend im Vorjahr/Austrittsmonat abgerechnet werden oder
4.3 Einmalbezug nach Austritt des AN im Vorjahr, der Betrag soll im aktuellen Jahr/Abrechnungsmonat abgerechnet werden.
Der AN geht in 8.2018 einer Hauptbeschäftigung nach, so daß Steuerklasse 6/Nebenarbeitgeber zugrunde zu legen ist. Im November 2017 war er knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze. Tendiere zu 4.3 (keine SV-Beiträge).
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
wenn im Vergleich nichts anderes steht dann würde ich es auch wie im Punkt 4.3 abrechnen.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
ich konnte heute mit einem SV-Prüfer sprechen. Da die Provisionen in 2017 erwirtschaftet wurden, sind sie auf die zugrunde liegenden Monate in 2017 aufzuteilen. Alternativ auf den Ausscheidensmonat. Also gehe ich nach 4.2 vor.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
vielen Dank für die Info.
Gruß
Hallo Frau Scheck
bei Abrechnung auf den Ausscheidungsmonat 11 2017 müssen Sie aber eine Lohnart mit Einmalbezug nehmen ... wegen der Kappung der BBMG.
Wenn klar ist, auf welche Monate 2017 welcher Betrag nachzuzahlen ist, würde ich den jeweiligen Betrag als lfd/monatl Provision eingeben -- dann wird evtl nur die monatl BBMG gekappt.
Falls Sie die Abrechnung in 8/2018 machen: Bei Elstam müssen Sie eine Anmeldung zum 1.8.2018 eingeben mit Stkl 6 /Neben-AG und eine Abmeldung zum 31.8.2018. Dann kommt die richtige LST-Bescheinigung für 2018.
Hallo Frau Caspar,
das mit der Elstam An/Ab-Meldung hatte ich im Dokument 1070395 gelesen. Würden Sie bei der abschließenden Abmeldung den 01.08.2018 nehmen oder den 31.08.2018? Im Dokument ist jeweils der 01. erfaßt.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Anmeldung und Abmeldung ELStAM bei Zahlung von Einmalbezügen nach Austritt
erstellen
Für einen bereits ausgetretenen Mitarbeiter soll
ein Einmalbezug nach Austritt abgerechnet werden.
Hierzu muss der Mitarbeiter für diesen Monat manuell an- und abgemeldet
werden. Meldebeginn muss der Monatserste und Meldeende der Monatsletzte
sein. So steht es in DOK 5303236 ( Einmalbezug , Beispiel Lohn und Gehalt)
.. und so mache ich es immer. Das gilt sicher für LODAS genauso.
Für das Finanzamt ist dann auch gut zu sehen, dass in diesem Monat eine Lohnabrechnung statt gefunden hat.
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge.
Gerne möchte ich zum Elstam-Verfahren noch etwas ergänzen:
Meine Kollegin, Verena Heinlein, hat im Thread Elstam Beschäftigungsbeginn und Meldebeginn die verschiedenen Möglichkeiten für die Elstam-Meldungen erläutert.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG