Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Bearbeitung von Löhnen über Lodas.
Ein Mandant hat ein Einzelunternehmen bis zum 31.12.2020 geführt, aber ab dem 01.01.2021 hat dieser Mandant sein Unternehmen in eine GmbH eingebracht/ umgewandelt. Er hat alle Arbeitnehmer zu den gleichen Konditionen übernommen.
Nun habe ich die Lodas-Daten von einer Mandanten-Nr. (Einzelunternehmen) auf die neue Mandanten-Nr. (GmbH) mit Personaldaten etc. übernommen.
Muss ich die Arbeitnehmer zum 31.12.2020 auf der alten Mandanten-Nr. abmelden und auf der neuen Mandanten-Nr. zum 01.01.2021 anmelden?
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Schulzik
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Schulzik,
welcher Meldegrund in Ihrem Fall abzugeben ist, klären Sie bitte mit der Krankenkasse.
Ist eine Abmeldung mit Grund 30 und eine Anmeldung mit Grund 10 abzugeben, erfassen Sie im alten Mandanten das Austrittsdatum 31.12.2020 und im neuen Mandanten den Eintritt 01.01.2021.
Ist eine Ab- und Anmeldung aus sonstigen Gründen (Grund der Abgabe 33/13) zu erstellen, gehen Sie wie im Dokument DEÜV-Meldungen unter Punkt "Arbeitnehmer mit bisheriger/weiterführender Personalnummer erfassen (Grund der Abgabe 13/33)" vor. Die weiterführende Personalnummer ist in diesem Fall unter der alten Mandantennummer und die bisherige Personalnummer in der neuen Mandantennummer zu erfassen.
In beiden Fällen, kann die DEÜV-Meldung nur mit einer Abrechnung erstellt werden. Senden Sie dazu für den alten Mandanten eine Wiederabrechnung für 12/2020, damit die Abmeldung erstellt wird.
Hallo Frau Heinlein,
vielen Dank für die Antwort.
Beste Grüße