Guten Tag,
ich bearbeite einen Betrieb mit zentralem Lohnbüro.
Es handelt sich um den Betreiber mehrere Altenheime.
Die MA sind also in unterschiedlichen Straßen beschäftigt aber alle auf dem gleichen Stadtgebiet.
Muß ich für jedes Heim eine eigene Betriebsstätte anlegen?????
Viele Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
Hallo,
mehrere Beschäftigungsbetriebe sind anzulegen, wenn für jeden Standort auch eine eigene Betriebsnummer vergeben wurde.
Gibt es nur eine Betriebsnummer, laufen alle Heime unter dem gleichen Beschäftigungsbetrieb.
Informationen zu den Beschäftigungsbetrieben finden Sie im Dokument 9219349.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG