Liebe Community,
ich verzweifle gerade an der Bescheinigung 315 für Elterngeld, obwohl der Sachverhalt einfach zu sein scheint und ich das auch nicht zum ersten Mal mache:
Geburt des Kindes 23.06.2021
Mutterschutz: 12.05.2021 - 18.08.2021
Elternzeit beantragt: 19.08.2021 - 22.06.2022
Wenn ich die Bescheinigung anlegen will, sagt mir die Rückübertragung das der beantragte Zeitraum für das Elterngeld falsch wäre.
Oder kann ich die Bescheinigung eventuell erst machen, wenn ich den August abgerechnet habe, also wenn der Zeitraum der Elternzeit beginnt?
Kann jemand helfen?
Herzlichen Dank,
Antje Wagner
Hallo,
den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.