Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin kehrt nach dem Mutterschutz mit reduzierten Stunden (trotzdem noch sv-pflichtig) zurück, und zwar Mitte des Monats.
Der Mutterschutz endet am 18.7.18, die Tätigkeit soll am 19.7.18 mit reduzierten Stunden und entsprechend reduziertem Gehalt wieder aufgenommen werden. Elternzeit hatte sie ursprünglich ab dem 19.7. beantragt, aber die ist ja dadurch hinfällig, die Fehlzeit habe ich gelöscht..
Nun benötigt Lodas das höhere Gehalt zur Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld bis zum 18.7.18. Ab dem 19.7. soll anteilig für den restlichen Monat das reduzierte Gehalt gezahlt werden.
Die Datev Anleitung sagt, ich soll "in der Liste der Festbezüge" das Entgelt auswählen. Dort steht das ursprüngliche Festgehalt; LA 200. Wie gehe ich vor?
Viele Grüße
Sandra
Nun benötigt Lodas das höhere Gehalt zur Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld bis zum 18.7.18.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird nicht aus den gespeicherten Festbezügen sondern aus den abgerechneten Beträgen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist ermittelt. Sie können also beruhigt die Festbezüge anpassen, so dass das reduzierte Gehalt ab dem 19.07.2018 abgerechnet wird.
Ich empfehle, eine Probeabrechnung durchzuführen, damit Sie sehen, welche Auswirkungen die Anpassungen auf die Abrechnung und auf den U2-Erstattungsantrag haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Logisch, das hatte ich total verdrängt... Es passt alles, vielen Dank!