abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas, Baulohn - keine Brutto-Netto-Abrechnung möglich

7
letzte Antwort am 13.12.2016 09:38:53 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ramona
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
1031 Mal angesehen

Hallo Liebe Community,

ich habe einen Arbeitnehmer der ab 11.07.´2016 krank ist (11.07.2016 - 29.07.2016 - Schlüsselung K)

01.08.2016 - 21.08.2016 - Schlüsselung K6 (Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung)

22.08.2016 - (offen)         - Schlüsselung K6 , da das Ende der Krankheit noch nicht feststeht. (Krankengeld bei Krankheit oder Kur)

Diese Zeiträume habe ich auch genauso in den Fehlzeiten des AN eingegeben.

Lohnabrechnungen ab September + Oktober ohne Probleme möglich gewesen.

Jetzt hätte ich gerne die Abrechnung für November gemacht, aber es ist keine Brutto-Netto-Abrechnung möglich - obwohl keine Fehlerhinweise da sind und ich auch nichts verändert habe.

Bitte um eure Hilfe

Gruß

Ramona

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 8
246 Mal angesehen

Hallo Frau Barbarino,

gab es vielleicht im September und Oktober Änderungen in den Personaldaten bei diesem Mitarbeiter oder auf Mandantenebene die jeden Mitarbeiter betreffen würde? (z. B. ElStam etc.)

Sodass hier Lohnabrechnungen erstellt worden sind?

Normalerweise werden bei voller Unterbrechung keine Gehaltsabrechnungen generiert.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
ramona
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
246 Mal angesehen

Hallo Herr Niggemann,

für September gab es keine Nachberechnung!

Für Oktober jedoch schon. (aber nur wegen den Beschäftiungstagen - es kam also im Netto nichts raus)

Also würde ich ohne einer Nachberechnung gar keinen Lohnzettel erhalten?

Wie ist das dann mit dem Urlaubaufbau? Dieser wird ja auch trotz K6 weiterhin aufgebaut!

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 8
246 Mal angesehen

Hallo Frau Barbarino,

das weiß ich leider auch nicht.

Haben Sie hier schon mal getestet, ob es über das Kalendarium geht?

Vielleicht müssen die Beschäftigungstage auch über Bewegungsdaten -> Sonstige Angaben -> Laufender Monat erfasst werden.

0 Kudos
ramona
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
246 Mal angesehen

Kalendarium akzeptiert keine Eintragungen!

(für die eingegebene Personalnummer ist für den gesamten Erfassungsmonat eine Fehlzeit hinterlegt. Die Abrechnung von laufenden Bezügen in den Bewegungsdaten ist aus diesem Grund nicht zulässig. Einmalige/Sonstige Bezüge könnten trotz der bestehenden Fehlzeit abgerechnet werden.)

Bei "Bewegungsdaten -> Sonstige Angaben -> Laufender Monat" kommt dieselbe Fehlermeldung wie gerade oben geschrieben.

Jetzt hab ich für den Oktober eine einfach Nachberechnung angestoßen - jedoch ohne den gewünschten Erfolg!

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 8
246 Mal angesehen

Haben Sie im Kalendarium den Ausfallschlüssel K6 hinterlegt?

Dann weiß ich leider auch nicht weiter.

0 Kudos
ramona
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
246 Mal angesehen

Das Kalendarium akzeptiert ja keinerlei Eintragungen...

Aber danke für Ihre Hilfe - ich hoffe noch auf andere Hilfestellungen 🙂

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 8
246 Mal angesehen

Hallo Ramona,

dass Sie keine Abrechnung erhalten, ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass sich der Arbeitnehmer im Monat November in voller Unterbrechung befindet und kein Entgelt erhält. Eine Abrechnung wird nur erstellt, wenn Bezüge abgerechnet werden oder sich Abrechnungswerte aus den Vormonaten ändern.

Die Urlaubstage werden trotz der nicht ausgegebenen Abrechnung weiterhin aufgebaut. Diese können Sie mit der ersten Abrechnung nach Unterbrechungsende nachvollziehen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
7
letzte Antwort am 13.12.2016 09:38:53 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage