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Lodas Baulohn Wechsel gewerblich zu angestellt

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letzte Antwort am 20.04.2021 07:44:34 von Vanessa_Mertel
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lohnetc
Aufsteiger
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Moinsen und ein frohes neues Jahr allerseits,

heute möchte ich mal auf Eure Erfahrungswerte zurückgreifen mit folgendem Problem:

ein gewerblicher Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe wechselt in den Innendienst zum 01. Januar 2018 und wird ab 2018 als Angestellter abgerechnet. Ist es sinnvoll, hier eine neue Personalnummer anzulegen oder funktioniert das im Hinblick auf Soka genau so problemlos als Änderung unter der alten Personalnummer wie im Bereich Sozialversicherung bei "normalen" Lohnabrechnungen?

Eine Abmeldung zum 31.12. generiert verständlicherweise zunächst einmal Hinweisprotokolle bezüglich Saison-KUG, damit könnte ich aber leben.

Viele Grüße

Ralf Mischorr

heckerlein
Fachmann
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lohnetc
Aufsteiger
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Moin Herr Hecker,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung trotz Steuertermin; dann werde ich mal Ihrer Anregung folgen, auch wenn ich im Lohnbereich nur bei Inhouse-Lösungen etwas mutiger bin.

Viele Grüße

Ralf Mischorr

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Claudia4
Beginner
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Guten Morgen,

ich habe ein ähnliches Problem. Der Mitarbeiter hat im gleichen Betrieb im November von der gewerblichen in die angestellte Tätigkeit gewechselt. Die Soka-Bau hat die Höhe der auszuzahlenden Urlaubsabgeltung im März 2021 mitgeteilt.

 

 

 

Zu welchem Zeitpunkt soll die Urlaubsabgeltung abgerechnet werden? Im November bei der gewerblichen Tätigkeit oder jetzt im März bei der Tätigkeit als Angestellter?

 

Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze ergeben sich hier Unterschiede in den Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Leider ist die Lösung hier gelöscht worden. 

 

Viele Grüße

 

Claudia Abel

 

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Abel,


da die Urlaubsabgeltung von Soka-Bau im März ausbezahlt wurde, ist grundsätzlich die Märzklausel anzuwenden. 


Es wäre wichtig zu wissen, mit welcher BBG die Soka die SV-Beiträge errechnet hat.


Die Urlaubsabgeltung kann mit der Stammlohnart 203 abgerechnet werden, welche auch für das Vorjahr nachberechnet werden kann.


Hat die Soka-Bau das Lohnkonto von November 2020 berücksichtigt, muss die Urlaubsabgeltung in den November 2020 nachberechnet werden. 

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.04.2021 07:44:34 von Vanessa_Mertel
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