Hallo,
ich habe erstmals einen gewerblichen AN im Bauhauptgewerbe, der nun ab Oktober seine Freistellungsphase in der Altersteilzeit/Blockmodell antritt.
Was muss ich hier beachten?
S-KUG im Winter gibt es nicht , das habe ich schon herausgefunden, ist es mit dem MWG genau so?
Sollte ich eine extra Lohnart z.B. "Freistellungsstunden" anlegen oder den normalen "Stundenlohn" verwenden.
Habe zwar schon in diversen Dokumenten nachgelesen, jedoch keine genaue Beschreibung für Bauhauptgewerbe gefunden..
Vielen Dank !
Wolfram
Hallo Wolfram,
grundsätzlich gibt es für die Abrechnung einer Freistellungsphase im Bauhauptgewerbe keine Besonderheiten, die beachtet werden müssen.
Sie können so vorgehen, wie im Info-Dokument 1001637 "Altersteilzeit im Blockmodell (Beispiele für LODAS)" unter Punkt 3 beschrieben.
Beste Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG