Hallo zusammen
da ich leider mit diesem Sachverhalt noch nicht konfrontiert wurde:
Mitarbeiter Baulohn, der ausgesteuert ist am 05.03.2018. Ist ja weiterhin beschäftigt.
Soka Bau fragt nun nach Meldungen für diesen Mitarbeiter für April und Mai 2018.
Ich nehme an es geht um die Mindesturlaubsvergütung. Was muß ich in den Stamm-bzw. in den Bewegungsdaten eingeben ?
Danke für RA
Michael
Hallo,
wurde bei einem Arbeitnehmer in den Fehlzeiten der Krankengeldbezug beendet und eine neue Fehlzeit mit Aussteuerung erfasst, werden für den Arbeitnehmer weiterhin Meldungen mit der ermittelten Mindesturlaubsvergütung aus Krankheit an die SOKA-BAU gemeldet.
Eine Eingabe in den Bewegungsdaten ist nicht erforderlich. In den Stammdaten muss unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit die Soll-Arbeitszeit für das Jahr 2018 erfasst sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe die Aussteuerung als neue Fehlzeit eingegeben, hatte aber auch versehentlich das gleiche Datum bei Ende Aussteuerung eingetragen. keine Ahnung warum.
Ich nehme nun an, dass es daran lag.
Alle anderen notwendigen Stammdaten waren vorhanden.
Gruß
Michael Zoll