Hallo Zusammen,
es besteht folgendes Problem:
Eine Mitarbeiter wird ab 09/2018 beschäftigt. Der Hauptgefahrentarif ist erst ab 12/2018 gesetzt. Mit der Dezemberabrechnung wird nur das Entgelt aus Dezember an die BG übermittelt.
Meine Vermutung ist, dass der Grund hierfür an dem fehlenden Hauptgefahrentarif lag.
Wie kann ich den BG-Lohnnachweis korrigieren?
Die Januar-Abrechnung ist schon erstellt.
Vielen Dank
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
wird der komplette Mandant erst ab 09/2018 abgerechnet? Der Hauptgefahrtarif wird über die Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Register Gefahrtarifstellen geschlüsselt. Dieser ist im kleinsten abgerechneten zu hinterlegen, z.B. 01/2018.
Oder meinen Sie den abweichenden Gefahrtarif für den Arbeitnehmer? Hier ist die Korrektur unter 09/2018 unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Register Unfallversicherung vorzunehmen. Hinterlegen Sie in diesem Monat den abweichenden Gefahrtarif.
Mit einer Wiederabrechnung komplett für Januar oder der Erstabrechnung Februar wird dann der BG-Lohnnachweis für 2018 erstellt.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja der Mandant wird erst ab 9/2018 abgerechnet. Den Hauptgefahrentarif habe ich nun unter den Mandantendaten auf 9/2018 gesetzt.
Mit der Erstabrechnung Februar wurde jedoch die BG-Meldung für 2018 nicht korrigiert.
Was ist zu tun?
Viele Grüße
Laura Hundhausen
Hallo Frau Hundhausen,
wurde durch die rückwirkenden Erfassung der Hauptgefahrtarifstelle eine automatische Nachberechnung ausgelöst? Diese Information können Sie dem Hinweisprotokoll entnehmen.
Ist das der Fall und der Lohnnachweis wurde dennoch nicht neu erstellt, bitte ich Sie, sich über einen anderen Weg an uns zu wenden, damit wir den Sachverhalt prüfen können.
Wird keine automatische Nachberechnung ausgegeben, stoßen Sie bitte im aktuellen Bearbeitungsmonat über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard eine Nachberechnung auf den Eintrittsmonat des Mitarbeiters mit Wert 1 und BS 96 an, damit das Lohnkonto des Mitarbeiters ab Eintritt, für die Unfallversicherung befüllt werden kann.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG