Hallo Community,
in den letzten Monaten bekomme ich bei einigen Mandanten den Hinweis, dass die Auswertung 148 nicht zulässig ist. Selbst nachdem ich die Auswertung gelöscht habe, kommt nach wie vor der Hinweis. Was kann ich tun, damit er nicht mehr auftaucht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kann es sein, dass Sie die Auswertung in diesem Monat gelöscht haben, aber noch eine Nachberechnung in einen früheren Monat gemacht haben? Dann wäre die Hinweismeldung für den betreffenden Monat.
Nein, es gibt keine Nachberechnung. Und leider verschwindet er nicht. Er kommt Monat für Monat ![]()
Hallo Community,
vermutlich ist die Auswertung 148 im Rechenzentrums-Bestand noch gespeichert und an Ihrem PC nicht mehr zu sehen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1. Auswertungen | Stammdaten-Änderungsprotokoll: Prüfen Sie sowohl für die Mandanten- als auch für die Personaldaten, ob Sie aktuell Stammdaten am PC gespeichert haben, die noch nicht an das Rechenzentrum gesendet wurden. Ist dies der Fall senden Sie bitte zunächst die Stammdaten ans Rechenzentrum und warten Sie die Verarbeitung ab.
2. Mandant | Schließen: Den aktuellen Mandanten schließen.
3. Mandant | Daten holen | Stammdaten: Holen Sie die Stammdaten aus dem Rechenzentrum.
4. Mandant | Öffnen: Den gewünschten Mandanten wieder öffnen.
5. Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen: Prüfen Sie, ob die Auswertung 148 angezeigt wird und löschen Sie diese.
Der Fehler sollte mit dem nächsten Daten senden behoben sein. Funktioniert diese Abhilfe nicht, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank! Es hat geklappt! 🙂