Hallo Community.
Ein Mitarbeiter hat zum 31.03 gekündigt. Die Lohnsteuerbescheinigung und die SV Abmeldung liegen vor.
Welche Bescheinigungen werden für den neuen Arbeitgeber benötigt?
Wird dafür eine Zwischenbescheinigung benötigt oder reicht es, wenn der Mitarbeiter Lohnsteuerbescheinigung, SV Meldung und die letzte Abrechnung erhält?
Gleichzeitigt fängt am 01.04 bei uns ein neuer Mitarbeiter an. Welche Unterlagen benötige ich vom letzten Arbeitgeber?
Mir liegt ein Personalfragebogen vor, damit kann ich den Mitarbeiter neu anlegen.
Was muss ich bei der Abrechnung April beachten? SV Anmeldung fällt mir als erstes ein.
Um eine SV Jahresmeldung zu erhalten, muss ich doch die Daten des Vorarbeitgebers erfassen? Wo bekomme ich die her?
Leider muss man gefühlt 20 Dokumente durcharbeiten, um alle benötigten Informationen zu haben. Ein Dokument in dem (für Neulinge) alles Schrittweise
erklärt wird wäre schön.
Danke für eure Hilfe
MFG Heike Braas
Hallo Frau Braas,
für den ausscheidenden Mitarbeiter genügen die von Ihnen genannten Dokumente. Welche Zwischenbescheinigung wollen Sie denn für was ausstellen? Und für den neuen MA benötigen Sie m.E. gar nichts vom alten Arbeitgeber.
Gruß
Sabine Meiers
Hallo Frau Braas,
sofern auf den Gehaltsabrechnungen keine Urlaubstatistik geführt wurde, könnte es sein, dass sich der neue Arbeitgeber den bisher genutzten Urlaubsanspruch bescheinigen lassen will. Ansonsten ist mit der Lohnsteuerbescheinigung und der SV-Meldung soweit alles abgedeckt was benötigt wird.
Bei der Neuanmeldung sollten Sie mit einem vollständigen Fragebogen alles abgedeckt haben, was Sie für die Anmeldung benötigen. Vorarbeitgeberwerte für eine SV-Jahresmeldung benötigen Sie nicht, wenn der neue Arbeitnehmer zuvor ordnungsgemäß abgemeldet wurde. Lediglich die Vorarbeitgeberwerte für die Lohnsteuer sollten Sie sich geben lassen und entsprechend eintragen, damit bei der Berechnung von Einmalbezügen der steuerliche Abzug richtig berechnet werden kann.
Die Vorgehensweise finden Sie im Dokument Vortrag von Lohnkontowerten bei Eintritt eines Arbeitnehmers während des laufenden Jahres . Unter 2.2 im Dokument finden Sie auch die Vorgehensweise wenn Ihnen der neue Arbeitnehmer keine Lohnsteuerbescheinigung für das vorangegangene Beschäftigungsverhältnis vorlegen kann/will.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Danke für die Hilfreichen Antworten.
Ich war etwas unsicher, ob ich alles bedacht habe.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Braas