Liebes Team, ich brauche Eure Hilfe:
AN bekommt Firmenwagen Hybridfahrzeug zur privaten Nutzung. (es geht mir nicht um die Private Nutzungsversteuerung). Arbeitgeber stellt keine Lademöglichkeit für das Fahrzeug. Arbeitgeber will einen Auslagenersatz dem Arbeitnehmer über die Lohnabrechnung bezahlen. In 2020 sind steuer-und sozialversicherungsfrei 25 Euro monatlich möglich. (siehe Dok. 5204308 1. d))
Lege ich hierzu eine Lohnart an? Wenn ja, welche Stammlohnart? oder einen Nettobezug?
Wie lautet die Kontierung im SKR 03? Konto #4946?
Bitte um Rückmeldung. Vielen Dank im Voraus
Tanja Werny
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
lt. BMF, Schreiben vom 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004 ist der Auslagenersatz nicht aufzeichnungspflichtig.
Daher kann die Stammlohnart 201 verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG