Hallo Community,
einem Azubi musste fristlos gekündigt werden. Für die elektronische Arbeitsbescheinigung will das System jetzt Angaben zur Kündigungsfrist. Im Vordruck zu den maßgeblichen Kündigungsfristen des AG können jedoch keine Angaben zur ordentlichen Kündigung gemacht werden, da lt. Ausbildungsvertrag der AG ordentlich gar nicht kündigen kann (außer fristlos). Alles, was ich mit Wert 0 eingebe, wird abgelehnt.
Komme ich mit dem Haken "zeitlich begrenzter Ausschluss der ordentlichen Kündigung" eventuell weiter?
Wie handhabt Ihr so einen Fall?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Der Wert Null wäre ja auch unzutreffend, schließlich sahen selbst die Tarifverträge der Zeitarbeitsfirmen mindestens einen Tag für die ordentliche Kündigung vor.
Da ein Strich nicht verarbeitet wird, wrde ich in so einem Fall notgedrungen die betriebsübliche Frist eingeben, denn die Abrechnung muß ja nun einmal weg ...