Hi zusammen,
eine Mitarbeiterin soll mit dem Januargehalt eine Leistungsprämie ausbezahlt bekommen. Die Leistungsprämie erhält sie für die Zielerreichung in den Monaten 08/2023 bis 12/2023.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich die Lohnart 4140 oder 4190 wählen soll. Das Dokument 5303353 hilft mir da leider auch nicht weiter. Habe mit beiden Lohnarten eine Probeabrechnung durchgeführt und bei beiden Probeabrechnungen habe ich den Hinweis #LN13374 erhalten ("DEÜV: Es wird eine 'Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes' (Abgabegrund 54) zum 31.12.2023 erstellt."). Den Zuordnungsmonat hatte ich beiden Probeabrechnungen bei 01/2024 belassen.
Zukünftig soll die Mitarbeiterin die Leistungsprämie vierteljährlich ausbezahlt bekommen. Muss ich dann zukünftig einen lfd. Lohnart wie 2040 wählen?
Vielen Dank im Voraus! 🙂
Viele Grüße
Merle
@Merle schrieb:und bei beiden Probeabrechnungen habe ich den Hinweis #LN13374 erhalten ("DEÜV: Es wird eine 'Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes' (Abgabegrund 54) zum 31.12.2023 erstellt."). Den Zuordnungsmonat hatte ich beiden Probeabrechnungen bei 01/2024 belassen.
Hallo,
das liegt an der Märzklausel.
https://apps.datev.de/help-center/search?q=M%C3%A4rzklausel
Muss ich dann zukünftig einen lfd. Lohnart wie 2040 wählen
Für mich bleibt das eine Einmalzahlung.
Gruß, vw