LUG: Müssen nach der Neufassung § 1
Sozialversicherungsentgeltverordnung per 22.4.15 die steuerfreien Bezüge an
Arbeitnehmer, z. B. 44‑€-Tankgutscheine oder Verpflegungsmehraufwendungen,
zwingenden in den Lohnabrechnungen ausgewiesen werden, auch wenn diese nicht
mit dem Lohn ausgezahlt werden?
Hallo Herr van Meegen,
nein.
Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands und dem Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung können diese weiterhin außerhalb vom Lohn gezahlt werden. Die Zahlungen bleiben dann steuer- und sv-frei.
Die Niederschrift dazu finden Sie im Dokument 0208245.