Guten Morgen,
ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic.
Einige unserer Mitarbeiter waren in 2018 auswärts tätig (mit Übernachtung in Ferienwohnungen).
Wir zahlen keine Verpflegungspauschale sondern erstatten die tatsächlichen Kosten für Lebensmittel.
Wie kann ich das für 2018 noch bescheinigen (LSt-Karte)?
Danke für eure Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie können (ab 2019 müssen) dies in 2018 mit dem Großbuchstaben M bescheinigen.
Erfassen Sie die Daten, wie z.B. unter 2.1 in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303224 beschrieben beim Mitarbeiter > Steuer > Besonderheiten > Angaben zur Auswärtstätigkeit.
Gruß
C. Rohwäder