Hallo zusammen, bei zwei AN muss die Abrechnung 03/2017 "storniert" werden. Dass das Steuerbrutto im FJ berücksichtigt wird, ist klar. Was ist aber mit der Lohnsteuer, die 03/17 abgezogen wurde? Die Probeabrechnung weist eine Überzahlung aus. Ist das denn richtig? Auch im Abschnitt "Verdienstbescheinigung" auf der Abrechnung finde ich nicht die LSt. Die AN können doch nicht zweimal "zur Kasse" gebeten werden.
Hallo,
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie das ursprünglich gezahlte Gehalt rückwirkend im Monat 03/2017 ins Minus gesetzt haben, um die Abrechnung zu stornieren.
Die steuerlichen Aspekte werden aufgrund des Zuflussprinzipes ins aktuelle Jahr gezogen.
Es entsteht jedoch eine Überzahlung, da das Programm davon ausgeht, dass der Betrag zum damaligen Zeitpunkt geflossen und nun zu erstatten ist.
Hat der Mitarbeiter das Entgelt jedoch nie erhalten und muss nichts zurückgezahlt werden, können Sie mit einem Nettobezug den Wert im aktuellen Monat gegenbuchen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Es ist nicht die komplette Abrechnung storniert, sondern nur Überstunden, die gar nicht abgerechnet werden sollen (wurde jetzt festgestellt). Diese Überstunden wurden im März 2017 als Einmalbezug abgerechnet. Die darauf entfallene Lohnsteuer muss doch erstattet werden-oder?
Hallo Frau Mück,
die stornierten Überstunden mindern in der aktuellen Abrechnung das Steuerbrutto wodurch dann weniger Lohnsteuer abzuführen ist. Vergleichen Sie mal die Werte vom Vormonat mit den aktuellen.
Gruß
Hallo Björn,
ja vielen Dank für den Hinweis. Die Lohnsteuer wird im Juli gemindert, aber mich verwirrt der Ausweis der Überzahlung aus März 2017.
Wenn die Überstunden im März 2017 bezahlt wurden, dann ist der Ausweis der Überzahlung richtig. Durch den geminderten Lohnsteuerabzug wird die Überzahlung auch de facto niedriger was aber nicht auf dem 1. Blick ersichtlich ist, da die Werte kumuliert angezeigt werden.
Wurden die Überstunden aber nie ausbezahlt müssen Sie den Wert manuell über die Bewegungsdaten korrigieren.