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LODAS: und wieder die BG...

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letzte Antwort am 09.02.2017 16:09:24 von Katharina_Dietl
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buchhalterin
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Hallo,

wir sind ein selbstbuchendes Unternehmen. Ich rechne hier 4 Handwerkerbetriebe ab.

Ich habe bei allen die gleichen Angaben gemacht.

Für zwei Unternehmen habe ich den Lohn Januar 2017 jetzt abgeschlossen, da ich nicht länger warten konnte mit den Abrechnungen, die anderen beiden habe ich heute gesendet (egal was dabei rauskommt). Ich bekomme (mindestens) für 2017 immer die Meldung, dass keine Stammdaten bei der DGUV vorliegen (Kurzfassung).

Beim ersten Unternehmen habe ich eine DÜ für 2016 (Auswertung Nr. 422) aber keine für 2017 (nur 421) erhalten . Allerdings steht in der Einzelaufstellung für 2017 bei "Einzelaufstellung - Unfallversicherung bis 01/2017" (420) jeweils der doppelte Bruttolohn und die doppelte Stundenanzahl. Die Differenz zur manuellen Meldung für 2016 ergibt sich wahrscheinlich aus einer in 01/2017 erfolgten Nachberechnung.

Beim zweiten Unternehmen habe ich bei der Auswertung 420 das gleiche Problem mit den doppelten Werten. Für 2016 ergibt sich ebenfalls eine Differenz, die sich wahrscheinlich auch aus einer Nachberechnung zusammen setzt UND ein Mitarbeiter wurde vollständig nicht mit dem Bruttolohn übermittelt. Außerdem weist die DÜ wesentlich höhere Arbeitsstunden aus, als die Berufsgenossenschaftswerte 2016 (145), Und das, obwohl ja sogar ein Mitarbeiter anscheinend gar nicht berechnet wurde.

Was bei den anderen beiden Unternehmen nachher raus kommt, wage ich gar nicht zu schauen.

Ich weiß inzwischen gar nicht mehr, was ich wie oft gesendet habe. Ich weiß nur, dass ich keine Stornos gesendet habe, habe allerdings eine Stornomeldung für 2016 erhalten.

Bei unserem beratenden Steuerbüro ist es das Gleiche. Allerdings scheint es von BG zu BG unterschiedlich zu laufen.

Ich weiß, das Thema ist hier bereits ausführlich diskutiert worden. Aber die für mich richtigen Lösungen konnte ich bisher nicht finden. Auch die doppelten Bruttolöhne sind m. E. bisher nicht aufgeführt worden.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

buchhalterin
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Das mit den doppelten Bruttolöhnen habe ich gefunden. Das wurde hier eben beantwortet. Das lag an dem Kreuz bei der Hauptgefahrentarifklasse. Ich habe es jetzt in 01/2017 rausgenommen und hoffe, dass ich keine Wiederabrechnung durchführen muss, sondern dass es mit Februar dann bereinigt wird.

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mariahagen
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Hallo,

um nur einen kleinen Teil zu beantworten.

Für 2017 wird doch auch noch nichts übermittelt. Da gibt es monatlich nur die Auswertungen 145 (alt) und 420 (neu) zur Kontrolle.

Haben Sie denn bei einer Firma für 2017 eine neue Mitglieds-Nummer oder evtl. nur den Abruf für 2016 gemacht? Oder hat die BG den Abruf abgelehnt. Bitte Auswertung 424 für 2017 prüfen. Könnte den Fehlerhinweis erklären.

Viele Grüße

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buchhalterin
Einsteiger
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Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Die Auswertung 424 verstehe ich leider nicht. Die ist bei mir ellenlang und irgendwie steht immer was Anderes drauf. Für 2017 hat jede Firma eine neue Nummer bei mir bekommen, immer mit der-01 am Ende. Ich habe bei allen die gleichen Angaben gemacht. Eine Ablehnung habe ich immer nur für 2017 erhalten. Die Daten sind in den Stammdaten auch eingepflegt.

3 Firmen werden für 2016 übermittelt, 1 nicht. Außerdem fehlt mir bei einer Firma ein Mitarbeiter bei der Übermittlung. Die anderen Differenzen werden Nachberechnungen sein, wobei ich jetzt nicht verstehe, wie ich die dann nächstes Jahr deklarieren soll. Ich habe ja meinen Lohnnachweis 2016 manuell mit den Daten der BG-Auswertung aus Dezember 2016 übermittelt.

Viele Grüße

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buchhalterin
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Ich bin jetzt immer noch nicht schlauer. Ich weiß nicht, ob ich jetzt für alle oder für eine Firma eine Wiederabrechnung im Januar machen muss. Ich habe bei der Firma, die für 2016 gar nicht übermittelt wurde, die Stammdaten nochmal überprüft und ein Änderungskennzeichen in 01/2016 gesetzt. Muss ich da jetzt eine Abrechnung mit 1/96 (01/2016) machen? Geht das auch mit der Februar 2017 Abrechnung oder muss ich den Januar 2017 komplett wiederholen? Wie kann ich erkennen, ob meine Daten jetzt richtig sind?

Was mache ich mit der falschen Übermittlung bei der anderen Firma (ein Mitarbeiter fehlt)?

Wie werden in 2017 die Differenzen behandelt, die die NB ins VJ (2016) betreffen? Die habe ich ja mit dem manuellen Lohnnachweis nicht gemeldet, sondern die Werte aus Dezember 2016 übernommen. Übermittelt wurden für 2016 jetzt ja die Werte aus 2016 zzgl. die NB aus Januar 2017 ins VJ.

Wird ab 2017 nun monatlich an die BG eine DÜ stattfinden? Wenn ja, dann läuft sie bei mir nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

gerne möchte ich noch einige Punkte ergänzen:

  • wie bereits in den vorherigen Beiträgen erwähnt, werden die Auswertungen 145 (alt) und 420 (neu) zwar monatlich erstellt, jedoch nur zur eigenen Kontrolle. Eine Übermittlung des Lohnnachweises findet nach wie vor nur einmal im Jahr statt. Die beiden Auswertungen 145 und 420 enthalten mit der Januar-Abrechnung auch nur die Werte für 01/2017.

  • Haben Sie mit Ihrer Abrechnung 12/2016 bzw. 01/2017 keine Auswertung 422 erhalten, sondern lediglich eine Auswertung 421, wurde der digitale Lohnnachweis auch nicht übermittelt.

  • Prüfen Sie bitte in allen Mitarbeitern ab 01/2016, ob unter Personaldaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung die Gefahrtarifstelle korrekt hinterlegt ist.

  • Prüfen Sie bitte auch, ob eventuell in der zweiten Mitgliedschaft ab 01/2017 ein Sondertatbestand hinterlegt ist. Wenn ja, entfernen Sie diesen bitte wieder.

  • Grundsätzlich empfehlen wir, die alte Mitgliedschaft in 01/2017 zu löschen, damit es nicht zu einer Verdopplung des Arbeitsentgeltes kommt.

In Ihrem konkreten Fall können Sie entweder eine Wiederabrechnung 01/2017 senden oder mit der Februar-Abrechnung die Nachberechnung auf 01/2017 für einen Arbeitnehmer mit Wert 1 BS 96 anstoßen.

Haben Sie für Ihren Mandanten für das Meldejahr 2017 eine neue Mitgliedsnummer erhalten, legen Sie bitte in 01/2017 eine neue Mitgliedschaft an und führen Sie die Stammdatenabfrage nur für das Jahr 2017 für ihre zweite Mitgliedschaft durch.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung -Beispiele und Lösungen für LODAS , beachten Sie hierbei insbesondere Punkt 3.

Bitte prüfen Sie auch noch folgende Dokumente, ob hier eine Abhilfe für Ihre Differenzen mit aufgeführt ist.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.02.2017 16:09:24 von Katharina_Dietl
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