Hallo Zusammen,
es tritt folgende Frage auf:
Eine bei uns seit 14.09.2009 beschäftigte Kollegin, geringfügig beschäftigt, erhält je nach gearbeiteten Stunden eine Entlohnung von meist 432 €. Zwischendurch gab es jetzt einen Monat in dem die Entlohnung geringer war. Jetzt aber wieder 432 €. Und nun erhalte ich plötzlich den Hinweis "Das Feld "Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht" ist nicht erfasst".
Liegt das an dem Wechsel der Entlohnungshöhe? Was muss ich jetzt tun?
Liebe Grüße und danke!
Hallo,
seit 2013 sind neueingestellte Aushilfen rentenversicherungspflichtig. AN, die bis dahin unter 400€ verdient haben, bleiben weiterhin rv-frei, aber ab dem Monat der Überschreitung muss ein Antrag gestellt und im Programm hinterlegt werden. Wenn das nicht passiert, ist der AN rv-pflichtig. Wird dann spätestens in der nächsten DRV Prüfung hoch kommen.
Hat die Kollegin schon vor 2013 432,00€ bekommen?
Grüße aus Schleswig
(Ich meine, dass Datev die Fehlermeldung noch nicht so lange ausspuckt, hätte uns in einigen Prüfung echt geholfen.)
Hallo,
ich habe diese Meldung heute auch zum ersten Mal gesehen.
Ja sie hat auch vorher schon 432 € erhalten. Oder sogar weniger, was ja unproblematisch wäre.
Allerdings hat der vorherige Steuerberater die Lohnabrechnung erstellt und ich kann nicht sagen ob er bereits einen Befreiungsantrag erstellt hat.
Ich kann nur bis Mai 2013 zurück schauen und da hat sie unter 400 € erhalten.
Sobald die 400€(bei einem AN, der vor 2013 max. 400€ verdient hat) einmal überschritten worden ist, ist ab dem Monat ein Befreiungsantrag zu stellen
Viele übersehen das leider und wie bereits geschrieben, fällt es meistens erst in einer DRV Prüfung auf. Ich vermute, dass deswegen Datev es jetzt/dieses Jahr mit in die Fehlermeldungen aufgenommen hat.
Also müsste ich jetzt auf Verdacht hin den Befreiungsantrag stellen oder den alten Steuerberater befragen? Würde denn was passieren, wenn ich den Antrag jetzt abgebe?
Ich wurde erstmal den Steuerberater fragen, war ja seine "Pflicht" bei einer Überschreitung den Antrag zu stellen.
Bzw. der Arbeitnehmer ggf Arbeitgeber
Super, vielen Dank 🙂