Guten Morgen liebe Community,
wie auch immer, aber es hat keiner gemerkt, das seit 2,5 Jahren (Dez.2016)
zwei Mitarbeiter von uns, auf ein und das selbe VL Konto einbezahlt haben.
Ein MA hat den VL Beitrag beantragt und es wurde bei zwei Mitarbeitern eingegeben.
Aufgefallen ist erst jetzt, da wir seit 3 Monaten den Beitrag von 40,00 zurück von der VL Kasse
erstattet bekommen.
Leider ist es auch der MA nicht aufgefallen, das seit 2,5 Jahren sie den AG-Anteil von Euro 20,00 erhält
und das Euro 40,00 von Ihrem Nettolohn abgezogen werden.
Nun müssen wir alles korrigieren.
Ich denke, von unserer Seite können wir es bis Januar 2019 korrigieren, aber wie mache ich das mit
den restlichen 25 Einzahlungen? Oder kann man noch weiter zurück gehen? Bis Dez.2016 ist es wohl
leider schlecht möglich.
Auf Hilfe und Tipps eurerseits, würde ich mich sehr freuen!
Danke!
Guten Morgen,
bekommen Sie die EUR 40,00 zurück, weil der Vertrag aufgelöst wurde oder weil zu viel in den VWL-Vertrag eingezahlt wird?
Warum zahlen Sie sonst nicht einfach den angesammelten Betrag aus und lassen es damit gut sein? Im Grunde bestand ja ein VWL-Vertrag, in dem eingezahlt wurde. Also hätte der Arbeitnehmer doch auch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss gehabt. Mal ganz weit hergeholt.
Also 16 und 17 werden Sie definitiv manuell berechnen müssen. 2018 könnte funktionieren, zumindest in LuG kommt man noch in 18 rein.
Viele Grüße
T. Reich
Moinsen,
kurzer Einwand: wenn der AG die Lohnabrechnung "ver-oink-beutelt" hat, besteht doch kein zeitlich unbeschränktes Recht auf Korrektur und Rückabrechnung? Mir schwebt da noch ein Dreimonatszeitraum vor, ältere Monate hat er aus eigener Tasche zu korrigieren ...
Weiterhin viel Erfolg.
Guten Morgen,
Sie sprechen von einem anderen Fall.
Sie hätten recht, wenn es darum ginge, dass der Arbeitgeber nun nachträglich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einbehalten wollen würde.
Hier geht es ja darum, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss von EUR 20,00 für eine VWL erhalten hat. Diesen Zuschuss durfte der Arbeitnehmer nur bekommen, wenn er auch eine VWL hat. Der Arbeitnehmer hatte aber keine VWL. Trotzdem hat der Arbeitnehmer den Zuschuss erhalten und dem Arbeitnehmer wurden aus seinem Nettoentgelt EUR 40,00 für eine VWL einbehalten, die einem anderen Arbeitnehmer gehört. Nun will man diesen Fall rückgängig machen, also rückwirkend den Arbeitgeberzuschuss zurück rechnen, also auch die darauf anfallende Lohnsteuer und Sozialversicherung, und den Nettoabzug erstatten. Technisch wäre das für 16 und 17 nur manuell möglich.
Ob der Arbeitgeber es arbeitsrechtlich darf oder Ähnliches mag ich nicht beurteilen und wird sicher hier auch zwischen den Arbeitgeber und den Arbeitnehmern geregelt werden.
Viele Grüße
T. Reich
Warum die VL Kasse jetzt erst drauf gestoßen ist, bleibt mir ein Rätsel?
Auf Nachfrage kam nur, sobald auf die Vertragsnummer eingezahlt wurde,
wird nicht noch zusätzlich geschaut, ob es auch der richtige Absender ist.
Mittlerweile habe ich von der Mitarbeiterin alle Kontoauszüge erhalten und
man kann die 26 zusätzlich eingezahlten Euro 40,00 sehen.
Im Originalkontoauszug (VL) diesen Jahres, kann man sogar die Namen der Mitarbeiter sehen, die auf diesen Vertrag eingezahlt haben.
Für mich unverständlich, warum die MA nichts sagt, das sie doppelte Beträge auf ihren VL-Vertrag erhält und unverständlich warum man über 2 Jahre nicht mitbekommt, das fälschlicherweise von einer anderen MA der VL AG-Anteil gezahlt und 40,- Euro wieder abgebucht werden, nicht auffällt.
Nun ja. Rechtlich sollte/muss man das vielleicht klären lassen. Der Vertrag scheint wohl auch noch weiter zu laufen, aber die rechtliche Besitzerin zahlt seit 11.2018 überhaupt nichts mehr ein, nur noch die verkehrte MA. Und da ist es ab Juni 2019 durch die VL-Kasse aufgefallen.
Zahlt den die VWL-Kasse freiwillig das Geld zurück? Wenn ja, würde ich das zurück zahlen lassen. Dann wäre an der Stelle das Problem schon einmal gelöst.
Das zweite Problem - Rückzahlung der AG-Zuschüsse VWL - wäre keins, wenn man der Mitarbeiterin einfach das Geld aus dem VWL-Vertrag, was man ja von der VWL-Kasse erhalten hat, auszahlt. Wenn also der Arbeitgeber nicht unbedingt den VWL-Zuschuss zurück haben will, würde ich den Weg tatsächlich bevorzugen und alle Seiten wären "glücklich".
Moinsen,
die manuelle Rückrechnung der AG-Anteile ist imho ebenfalls nicht "einfach so" zu bewerkstelligen (Zuflussprinzip kontra Zurechnungszeitraum). Für den irrtümlichen Nettoabzug sehe ich keine Probleme, da der AG unrechtmäßigerweise über das Nettoentgelt des Mitarbeiters verfügt hat.
Hier sind Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Zivilrecht mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen und Vorgaben zu berücksichtigen.
Weiterhin viel Erfolg.
Das wäre die nächste Aktion, die Kasse anschreiben, ob sie das Geld an uns zurück überweist.
Nun ja, vielen Dank erstmal für die hilfreichen Informationen.
So wie ich es gelesen habe, hat der MA 3 Jahre lang das Recht, auf eine korrekte Lohnabrechnung.
So wie ich es gelesen habe, hat der MA 3 Jahre lang das Recht, auf eine korrekte Lohnabrechnung.
Da stehe ich jetzt auf dem Schlauch? Was meinen Sie damit? Der Mitarbeiter hätte doch nur Vorteile davon, dass er den Arbeitgeberzuschuss zur VWL behalten darf. Er hat doch dadurch ein höheres Nettoentgelt und hat die EUR 40,00 pro Monat nicht alleine finanziert. Warum sollte der Arbeitnehmer also das berichtigt haben wollen?
Sollten Sie tatsächlich den Arbeitgeberzuschuss VWL wieder einbehalten müssen, so stellen Sie am Besten für den gesamten Zeitraum einen Antrag auf zu Unrecht gezahlter Beiträge. Das ist leichter und sv-rechtlich sauber. Lohnsteuerrechtlich müssten Sie ja sowieso im aktuellen Jahr rückabwickeln.
Wir bekommen das doppelt gezahlte Geld von der MA zurück erstattet.
Ich werde dann die Korrektur rückwirkend bis Januar vornehmen und dann
werden wir sehen, wie sich die Leitung mit der MA einigt, was sie noch zurück
bekommt.