Hallo,
ein MA hat immer im November eine Gehaltsumwandlung aus dem laufenden Bezug.
Das war auch 2017 so.
In 2018 erfahre ich nun, dass der Betrag 2017 zu niedrig war.
In der Entlohnung/ Betriebliche Altersvorsorge/ Vertragsdaten habe ich nun die Differenz erfasst,
den ursprünglichen Betrag erhöht... usw.
Leider passiert auf dem Lohnzettel bei allen Varianten nichts.
Kann jemand weiterhelfen?
Grüße
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Nico,
in den BAV-Daten müssen Sie die neuen Werte erfassen. Wenn dann in einer Probeabrechnung nichts geändert wird, würde ich es mal versuchen, die Probeabrechnung mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel als Nachberechnung für 11/2017 anzustoßen.
Zu prüfen wäre in dem Fall noch, ob steuerlich das Zufluss- oder Entstehungsprinzip für die Nachberechnung anzuwenden ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ach, super. Danke!
Hat geklappt.