Hallo Zusammen,
während der Elternzeitunterbrechung hatten wir für eine Arbeitnehmerin die Zahlungen in die baV beitragsfrei gestellt. Die Kollegin ist seit 08.06.19 wieder "beschäftigt" und mit Bezug von Entgelt wurden sowohl der AG- als auch der AN-Anteil zur baV abgerechnet.
Von der Versicherung erhalten wir jetzt allerdings den Änderungsantrag zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes ab 01.07.2019.
Wie kann ich das korrekt abbilden oder müsste der Wiederherstellungsantrag geändert werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
wurde die betriebliche Altersvorsorge während der Unterbrechung über die Brutto/Netto-Abrechnung abgeführt? Die Gehaltsumwandlung kann nur abgerechnet werden, wenn auch Entgelt vorhanden ist.
Sobald die Fehlzeit beendet wird, wird auch der Gehaltsverzicht wieder automatisch abgerechnet.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
nein. In der Unterbrechung wurde die Altersvorsorge nicht abgeführt. Mir geht es um die unterschiedlichen Beginnzeiträume.
Der AN wird ab 08.06.2019 wieder entlohnt und die BAV abgeführt. Laut Versicherung soll diese aber erst ab 01.07.2019 abgeführt werden.
Hallo,
in diesem Fall, hinterlegen Sie unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten im Register Arbeitgeberanteil bzw. Gehaltsumwandlung ein Gültig bis-Datum bei dem bisher erfassten Betrag. Anschließend erfassen Sie eine neue Zeile mit gleichem Betrag und mit dem Gültig ab-Datum 07/2019.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG