Ein freundliches Hallo aus Köln,
ein Mitarbeiter ist zum 30.09.2016 ausgetreten und fängt nun zum 09.01.2017 wieder bei uns an.
Muss ich den nun komplett wieder anlegen, oder kann ich den wieder "aufleben" lassen?
Freundliche Grüße
Monika Mustin
Hallo Frau Mustin,
Sie können einfach die alte Personalnummer verwenden und müssen evtl. Änderungen anpassen.
Beachten Sie aber dass für die alte Beschäftigung keine Nachberechnungen mehr gemacht werden können. Sollte aber denke ich nicht vorkommen
Gruß
Björn Niggemann