Da ich noch ziemlich neu bin in Sachen LODAS und im allgemeinen DATEV stell ich einfach mal eine Frage die mich gerade betrifft.
Die Krankenkasse eines Arbeitnehmers eines Mandanten von uns bittet den richtigen Rechtskreis anzugeben. In diesem Fall Ost. Das ist ja alles kein Problem unter Sozialvers. / Sonstige Angaben / SV Rechtliche Angaben auf Ost gesetzt. Da wir jetzt aber schon im Februar stehen kann ich ja keine Wiederabrechnung der Person auf Dezember ausführen um eine korrigierte Meldung / Stornomeldung zu bekommen. Wie gehe ich da vor ?
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Sie gehen hier zurück in den Bearbeitungsmonat Dezember 2019 und tragen die Änderungen ein. Anschließend gehen Sie in den Bearbeitungsmonat Januar 2020 und machen eine Wiederholungsabrechnung einzelne PNR nur für diesen Mitarbeiter, wenn er der einzigste bei der Krankenkasse ist.
Die Änderung für Dezember 2019 sollte automatisch durchgeführt werden. Am besten Sie machen vorher eine Probeabrechnung um die Korrektur zu prüfen. Sollte keine Nachberechnung für Dezember 2019 gemacht worden sein, dann müssen Sie im Bearbeitungsmonat Januar in den Erfassungstabellen im Register Nachberechnung für den Mitarbeiter bei Wert eine 1 und beim BS 96 eintragen, damit die Nachberechnung angestoßen wird.
Was ist wenn ich die Wiederabrechnung für mehrere Monate machen möchte, um korrigierte Buchungsbelege zu erhalten? Ich möchte ab März 2020-Oktober 2020 die Buchungsbelege neu erstellen.
Das geht nicht. Man kann immer nur den letzten abgerechneten Monat als Wiederabrechnung durchführen alle anderen werden per Nachberechnung korrigiert. Somit lässt sich auch nur der letzte Buchungsbeleg ändern. In diesem sind dann auch die Werte aus der Nachberechnung enthalten.