Hallo,
das Unternehmen ist seit Anfang des Jahres U1 - pflichtig.
Nun gibt es einen Werkstudenten, der mit Stammlohnart 101 Aushilfe Std. abgerechnet wird.
Stundenlohnarten sind für das AAG nicht zulässig, bekomme ich als Meldung wenn ich das in der Lohnart ändern möchte.
Bedeutet es wirklich, dass es keine Erstattung für diese Fäll gibt?
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
am besten ist sie buchen die Krankstunden mit der Stammlohnart "145" getrennt von den Arbeitsstunden.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
danke.
Unser Zeiterfassung ist ein anderes System.
Von da habe ich die Info bekommen, dass der MA krank ist.
Das habe ich im Lodas über die Fehlzeit erfasst und es wurde keine Bescheinigung U1 erstellt.
Deswegen hatte ich gedacht, dass es nur an der Stammlohnart liegen könnte bzw. die Meldung bekommen, dass Stundenlohnarten nicht für AAG zulässig sind.
Grüße
Nico
Hallo,
ich wollte mal mitteilen wie ich das gelöst habe. Vielleicht hat jemand berechtigte Einwände.
Also als erstes wurde ab 01/2017 eine andere Lohnart (Stammlohnart 200) für den Festlohn eingegeben.
Dann war aber die BAV am meckern weil keine Zuordnung mehr möglich war.
Also dort auch ab 01/2017 die Lohnart angepasst.
Fertich.
Grüße
Nico