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LODAS: Werkstudent wird krank

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letzte Antwort am 12.04.2017 17:02:23 von n_troike
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n_troike
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Hallo,

das Unternehmen ist seit Anfang des Jahres U1 - pflichtig.

Nun gibt es einen Werkstudenten, der mit Stammlohnart 101 Aushilfe Std. abgerechnet wird.

Stundenlohnarten sind für das AAG nicht zulässig, bekomme ich als Meldung wenn ich das in der Lohnart ändern möchte.

154371_pastedImage_0.png

Bedeutet es wirklich, dass es keine Erstattung für diese Fäll gibt?

Grüße

Nico

björn
Experte
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Hallo Frau Nico,

am besten ist sie buchen die Krankstunden mit der Stammlohnart "145" getrennt von den Arbeitsstunden.

Gruß

Björn Niggemann

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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Niggemann,

danke.

Unser Zeiterfassung ist ein anderes System.

Von da habe ich die Info bekommen, dass der MA krank ist.

Das habe ich im Lodas über die Fehlzeit erfasst und es wurde keine Bescheinigung U1 erstellt.

Deswegen hatte ich gedacht, dass es nur an der Stammlohnart liegen könnte bzw. die Meldung bekommen, dass Stundenlohnarten nicht für AAG zulässig sind.

Grüße

Nico

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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

ich wollte mal mitteilen wie ich das gelöst habe. Vielleicht hat jemand berechtigte Einwände.

Also als erstes wurde ab 01/2017 eine andere Lohnart (Stammlohnart 200) für den Festlohn eingegeben.

160231_pastedImage_1.png

Dann war aber die BAV am meckern weil keine Zuordnung mehr möglich war.

Also dort auch ab 01/2017 die Lohnart angepasst.

Fertich.

Grüße

Nico

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letzte Antwort am 12.04.2017 17:02:23 von n_troike
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