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LODAS Vorsorgepauschale Gesellschafter Geschäftsführer freiwillig gesetzlich versichert

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letzte Antwort am 04.02.2026 10:26:31 von flocke
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schlappi007
Einsteiger
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Hallo Community,

ich habe eigentlich einen Standardfall: 100% Gesellschafter-GF, nicht sv-pflichtig, freiwillig gesetzlich versichert. Er ist Selbstzahler und erhält auch keinen AG-Zuschuß. 

Ich möchte, dass die Vorsorgepauschale berücksichtigt wird. Ich bin dabei die Anleitung im Dokument 5303274 durchgegangen. Angeblich ist keine Krankenkasse zu erfassen, sondern nur unter der Registerkarte Angaben zur Vorsorgepauschale "Inländische Krankenversicherung (Selbstzahler)" das Kontrollkästchen "Arbeitnehmer leistet Beiträge zur inländischen Krankenversicherung (Selbstzahler)" zu aktivieren. In diesem Fall bekomme ich aber den gleichen Lohnsteuerabzug wie ohne das Häkchen. Füge ich jedoch einfach bei gesetzlicher Krankenkasse eine Krankenkasse ein, muss viel weniger Lohnsteuer gezahlt werden. Was ist denn jetzt richtig? Ich dachte auch immer, dass die Vorsorgeaufwendungen von der Krankenkasse abhängig sind (haben ja unterschiedliche Beitragssätze) - in Lohn und Gehalt muss ich auch eine Krankenkasse erfassen.

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1128 Mal angesehen

Hallo,


bei einer geschäftsführenden Person in einem unabhängigen Beschäftigungsverhältnis mit freiwilliger Versicherung ist in den Personaldaten keine gesetzliche Krankenkasse zu hinterlegen.


Durch die Aktivierung des Kontrollkästchen Arbeitnehmer leistet Beiträge zur inländischen Krankenversicherung (Selbstzahler), werden die typisierten Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei der Vorsorgepauschale berücksichtigt.


Gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an.

 

Wenden Sie sich hierzu bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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flocke
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
934 Mal angesehen

Hallo Frau Schön,

 

durch den Wegfall der Vorsorgepauschale, betrifft diese Einstellung ja nun alle GGF, die entweder Selbstzahler als freiwilliges Mitglied der GKV sind oder bei denen bisher keine Angaben zur PKV eingegeben wurden.

 

Ich habe bei meiner Recherche nicht gefunden, was denn genau nun der "typisierte Arbeitnehmeranteil" ist.

Können Sie das erläutern?

Eine Verschiebung dieser Aufwendungen hat ja dann auch Auswirkungen auf die ESt-Erklärung.

 

Im Dokument 9233702 (für L&G) steht noch drin, das wenn, das Kontrollkästchen "AN leisten Beiträge zu inl. KV" nicht aktiviert wird, die Mindestvorsorgepauschale anzusetzen ist.

Das ist doch nicht mehr möglich, oder?

Ist das Dokument an der Stelle noch nicht aktualisiert?

 

Vielen Dank und viele Grüße

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letzte Antwort am 04.02.2026 10:26:31 von flocke
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