Hallo zusammen,
mir erschließt sich nicht, warum ich diesen Fehlerhinweis bekomme.
Die Mitarbeiterin ist täglich im Außendienst unterwegs, nutzt das Fahrzeug regelmäßig und ist
vielleicht an max. 4 Tagen in der Firma.
Aber, wie kann dann die Anzahl der Arbeitstage mit der
Anzahl der Einzelfahrten identisch sein? Das Verstehe ich leider nicht.
Die Rechnung die LODAS in der Abrechnung mit den 4 Tagen durchführt finde ich schlüssig.
Wenn ich in der Einzelbewertung auch 15 Arbeitstage erfasse, dann rechnet mir LODAS die normale
0,03% Regelung aus. (ist aber nicht gewollt)
Wenn der Arbeitnehmer ein Recht auf die tatsächlichen Fahrten zur Whg/Arbeit hat, warum kann ich
diese dann nicht so erfassen.
Ich stehe vollkommen auf dem Schlauch.
Kann mir jemand helfen, bitte?
Vielen Dank!
VG
Yvonne Yildiz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Yildiz,
die Anzahl der Arbeitstage müssen mit der Anzahl der Einzelfahrten identisch sein, da die Mitarbeiterin auch nur an den Tagen der Einzelfahrten von der Wohnung zur Arbeit fährt und somit auch nur für die Tage die Pauschalierung für die Fahrten möglich ist.
Ihre Abrechnung müsste wie folgt aussehen (bei einem BLP von EUR 42.000,00):
873 Privatfahrten LLJ EUR 420,00
874 Whg./Arbeit LLJ EUR 45,36 (42.000,00 x 0,002% x 21 km x 4 Fahrten)
875 Whg./Arbeit PFJ EUR 25,20 (21 km x 4 Fahrten x EUR 0,30)
Beide Werte müssen jeden Monat geändert werden gem. Aufzeichnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bähren
Hat sich erledigt .... Brett vorm Kopf 🙂
Die Anzahl der Arbeitstage sind natürlich keine "richtigen Arbeitstage", sondern
nur diese wo der MA die Firma aufsucht.
Leider ein wenig umständlich von LODAS in der Erklärung und in der Erfassungsmaske
dargestellt. Naja, hat sich zum Glück erledigt.
VG
Ja, der Groschen ist dann auch gefallen, nachdem ich mit jemanden telefoniert habe.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Und ja, die Abrechnung sieht auch genauso aus, wie Ihre Darstellung :).
VG
Yvonne Yildiz