Hallo liebe DATEV-Community,
ich muss für einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine Abrechnung erstellen und bin bin der Meinung, dass die Probeabrechnung nicht richtig ist. Der Sachverhalt ist folgender:
Vor dem Arbeitsgericht hat man sich jetzt auf die Zahlung einer Urlaubsabgeltung geeinigt. Dass der Arbeitnehmer zum 31.12.2023 gekündigt hat, habe ich erst jetzt erfahren.
Ich habe rückwirkend den Austritt erfasst und will mit dem Monat März 2024 eine Nachberechnung für den Dezember 2023 erstellen. Es funktioniert auch alles soweit, allerdings zieht es Sozialversicherungsbeiträge ab. Meiner Meinung nach ist das falsch, da in 2023 keine SV-Tage angefallen sind. Ich habe die Stammlohnart 223 verwendet. Habe ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank vorab für Eure HIlfe.
Hallo @CC_TPP,
Sie könnten noch im Lohnkonto des Arbeitnehmers prüfen, ob für das Jahr 2023 SV-Tage vorliegen.
Falls dies nicht der Fall ist, schauen wir uns Ihren Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.