Hallo Community,
ich habe einen MA mit einer Unterhaltspfändung. Es wird angegeben, dass demjenigen 977 € netto verbleiben dürfen. Der Rest soll gepfändet werden.
Ich habe nun auch unter Pfändung - Individuelle Festlegungen - Absolut unpfändbar 977 € und bei unpfändbarer Prozentsatz 0,01 eingetragen.
Es wird lediglich ein Stundenlohn abgerechnet, der voll pfändbar ist.
Zusätzlich gibt es noch einen Nettoabzug in Höhe von 50,61 €.
Bei der Probeabrechnung verbleiben ihm aber trotzdem netto 1.012,77 € und nicht wie gefordert 977 €.
Wo liegt hier der Fehler??
LG Elisa
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Haben Sie die Pfändung als Unterhaltspfändung markiert?
Ich habe zumindest bei Unterhaltspfändung den Rang 1 eingepflegt.
Bei der Unterhaltspfändung dürfen Sie die ganzen Beträge nur im Register "Unterhaltspfändung" eintragen und nicht unter "allgemeine Angaben".
Das verstehe ich jetzt leider nicht.
Denn unter Unterhaltspfändung kann doch nur Laufende Unterhaltsforderung und rückständiger Unterhalt eingetragen werden.
Und in unserem Fall sind es keine laufenden Forderungen. Oder??
Dieses Register ist sowohl für alle Konstellationen der Unterhaltspfändung geeignet, d. h. wenn nur laufender Unterhalt gepfändet wird, wenn nur Unterhaltsrückstand gepfändet wird oder wenn sowohl laufender wie auch rückständiger Unterhalt gepfändet wird.
Ob es bei Ihnen laufender Unterhalt ist oder nicht, bzw. wie genau die Pfändung lautet ist aus den bisherigen Angaben nicht ersichtlich.
Es sollen 702,00 Euro gepfändet werden, es dürfen dem MA nur 977 € netto am Ende verbleiben. Er hat zwei unterhaltspflichtige Kinder und die Pfändung hat Rang 1.
Es soll so lange gepfändet werden bis der Betrag gedeckt ist. Von laufenden, gleichbleibenden Beträgen ist im Beschluss keine Rede. Deswegen kann ich auch unter Unterhaltspfändung keine Angaben eintragen, da die Felder Laufender Unterhalt und rückständiger Unterhalt nur gemeinsam ausgefüllt werden können. Ich könnte aber in meinem Fall hier ja nur den rückständigen Unterhalt in Höhe von 702 EUR eintragen. Und den Rang 1. Das lässt das Programm aber nicht zu.
Sie müssen im Register "Unterhaltspfändung" nur den Haken oben setzen. Anschließend tragen Sie den rückständigen Unterhalt ein und den Rang. Ein laufender Unterhalt ist dann nicht notwendig und dann sollte die Abrechnung funktionieren.