Hallo zusammen,
unsere Mitarbeiterin (Stundenlöhnerin) war vom 17.09.-03.10.25 im Krankengeld (Meldung zur Entgeltersatzleistung an die KK ist raus). Seit 04.10.25 arbeitet die Mitarbeiterin wieder. Es ist weder eine Unterbrechungsmeldung 51, noch die Anmeldung 13 durch DATEV erstellt worden. Kann ich mit der 1 und 96 die Meldungen nochmal anstoßen?
LG
Unterbrechung kleiner ein Monat, daher keine Meldung notwendig. Siehe Detailansicht - TK-Lex
Danke!