unsere Kanzlei wird zum 01.01.2022 umfirmiert und hat dann einen neue Betriebsnummer.
Können wir diese Kanzleiübergreifend in LODAS für alle Mandanten erfassen?
Müssen wir noch weitere Dinge beachten; müssen noch andere Daten erfasst werden, damit der elektronische Datenaustausch weiterhin läuft z.B. ELStAM Datenaustausch, EEL, A1-Bescheinigung, Abfrage BG etc.?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine mandantenübergreifende Änderung der lohnabrechnenden Stelle ist in LODAS nicht möglich.
Hinterlegen Sie ab 01/2022 die neue Betriebsnummer in den Mandantendaten I Sozialversicherung I Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV bei Angaben zu Betriebsnummern.
Ebenfalls ist die neue Nummer in den Mandantendaten I Unfallversicherung I Allgemeine Daten zu erfassen.
Die neue Betriebsnummer kann dann für die Datenübermittlungen berücksichtigt werden.
Vielen Dank. Ich habe noch eine weitere Frage dazu:
Muss ich dann im Dezember 2021 die neue Betriebsnummer sowohl bei der Sozialversicherung als auch bei der Unfallversicherung lohnabrechnenden Stelle ändern? oder ab Januar 2021?
Ich bin nur noch bis heute unter meiner genannten Mail Adresse erreichbar. Ab Januar lautet meine Mail Adresse dann
Vielen Dank
Ich möchte mich an die Frage anhängen, da wir ein ähnliches "Problem" haben, es bezieht sich aber eher auf die Kanzleiseite.
Kann ich mit der neuen Firma die alte Mandantennummer weiter nutzen? In erster Linie geht es um die Zugänge im "Arbeitnehmer Online" die ich ungern neu einrichten lassen möchte durch die AN.
Ich könnte zum 31. alle MA austreten lassen mit Angabe des besonderem Grunds Betriebsübergang und dann zum 1. des Folgemonats alle Daten ändern. Wäre das eine Möglichkeit? So hätte ich alle Meldungen (Lohnsteuer, SV) zeitlich getrennt. Lediglich bei der BG müsste ich, da es ein unterjähriger Wechsel ist, irgendwie tricksen.
Oder sind ANO Zugänge gar nicht Mandantennummerngebunden?
Hallo Community,
In welchem Bearbeitungsmonat die neue Betriebsnummer erfasst werden muss, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.
Stimmen Sie sich hierzu mit der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. mit den Krankenkassen ab, da die erstellten (Korrektur-)Meldungen mit der jeweils für diesen Zeitraum hinterlegten Betriebsnummer übermittelt werden.
Die Zugänge der Mitarbeiter zu Arbeitnehmer online sind an die Mandantennummer gebunden und müssen neu beantragt werden, wenn ein neuer Mandant angelegt wird.
Lediglich bei einem Mandantenübertrag von LODAS auf LODAS im Rechenzentrum, werden die Zugänge der Arbeitnehmer mit übertragen.
Programmtechnisch wäre die weiterführende Nutzung Ihrer Mandantennummer möglich.