Ich möchte mich an die Frage anhängen, da wir ein ähnliches "Problem" haben, es bezieht sich aber eher auf die Kanzleiseite. Kann ich mit der neuen Firma die alte Mandantennummer weiter nutzen? In erster Linie geht es um die Zugänge im "Arbeitnehmer Online" die ich ungern neu einrichten lassen möchte durch die AN. Ich könnte zum 31. alle MA austreten lassen mit Angabe des besonderem Grunds Betriebsübergang und dann zum 1. des Folgemonats alle Daten ändern. Wäre das eine Möglichkeit? So hätte ich alle Meldungen (Lohnsteuer, SV) zeitlich getrennt. Lediglich bei der BG müsste ich, da es ein unterjähriger Wechsel ist, irgendwie tricksen. Oder sind ANO Zugänge gar nicht Mandantennummerngebunden?
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