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LODAS StLA 878 Fahrtkosten Auswärtstätigkeit, Problem LSt-Bescheinigung

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letzte Antwort am 18.01.2017 12:20:46 von chrwilking
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chrwilking
Einsteiger
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Liebe Forenmitglieder,

bei uns ergibt sich ein Problem mit der Stammlohnart 878 „Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit“ im Zusammenhang mit der Lohnsteuerbescheinigung.

Nach der offiziellen Lohnartenbeschreibung soll die Lohnart sich wie folgt verhalten:

„Mit der Stammlohnart 878 - Fahrtk. Auswärtstätigk. können steuerfreie Fahrtkosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit Steuer-
und SV-frei abgerechnet werden. Die mit der StLA 878 gezahlten Beträge werden in der Lohnsteuerbescheinigung in den nicht amtlich belegten Zeilen
ausgewiesen.“

Gesteuert wird das über die Ziffer 22 im Feld Steuer- und SV-Behandlung: „Fahrtkosten Ausweis Lohnkonto u. LSt-Besch., st. u. sv. frei“

Der Ausweis in den nicht amtlichen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt auch. Im Feld „Raum für weitere Angaben steht „Stfr. Fahrtkosten Ausw. xxx €“. Das passt und damit kommt jeder klar.

Problem ist nun: Gleichzeitig wird die Summe aber auch in den amtlichen Teil der Bescheinigung geschrieben. Und zwar in Zeile 17 „Steuerfreie
Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“.

Das führt regelmäßig zu Verwirrungen.

Denn es ist ja gerade kein Kostenersatz für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Vermutlich wird das freie Feld auch nicht mit an das Finanzamt übermittelt, so dass die Erläuterung fehlt. Nicht nur das Finanzamt geht davon aus, dass es sich um Fahrtkostenerstattungen für die erste Tätigkeitsstätte handelt, auch dient es den Arbeitnehmern als Anregung, die Steuererklärung falsch zu befüllen.

Da es sich um eine große Arbeitnehmeranzahl handelt, summieren sich die Fälle, bei denen Rückfragen auftreten. Ich suche daher nach einer anderen Lösung.

M.E. ist das Feld 17 falsch befüllt. Solange es kein extra Feld im amtlichen Teil gibt, dann wäre die alleinige Angabe im freien Bereich doch richtig.

Kann ich etwas umschlüsseln, so dass nur der freie Bereich befüllt wird? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, die LA als "normaler" steuer- und soz.vers.freier Bezug ohne Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung zu schlüsseln?

Viele Grüße


Christine Wilking

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wilking,

die Stammlohnart 878 steht beim Anlegen standardmäßig auf „4 Bezüge steuer- und sv-frei“. Da die Lohnart eine Automatik-LA ist, werden die gezahlten Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung in den nicht amtlich belegten Zeilen ausgewiesen.
Da die LA auf „22“ verändert wurde, tauchen die Bezüge zusätzlich auch in der Zeile 17 auf. Bitte ändern Sie grundsätzlich keine Automatik-Lohnarten. Im Dok.  Verpflegungsmehraufwand / Dienstreise / Reisekosten / Kilometergeld (Beispiele für LODAS) finden Sie weitere Informationen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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chrwilking
Einsteiger
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Hallo Frau Klaus,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Viele Grüße


Christine Wilking

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letzte Antwort am 18.01.2017 12:20:46 von chrwilking
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