Hallo Zusammen,
wir sind als Arbeitgeber bei der RZVK angeschlossen und übermitteln monatlich die Pflichtversicherungsbeiträge unserer Mitarbeitenden.
Anfang 2024 erfolgte ein Wechsel vom Aufzehrmodell zum Verteilmodell. Es scheint jedoch, dass die Pflichtbeiträge im Februar doppelt übermittelt wurden - einmal im Rahmen des Aufzehrmodells und einmal im Verteilmodell.
Hat zufällig jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder kann mir jemand Tipps geben, wie ich das überprüfen kann?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
Sabrina
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Hallo Sabrina,
wurden die Pflichtbeiträge doppelt gemeldet (Auswertung 395) oder wurden die Pflichtbeiträge doppelt überwiesen?
Bitte prüfen Sie die Auswertung 395 für das Meldejahr 2024 mit den abgerechneten Werten der Brutto/Netto-Abrechnung. Wenn eine Differenz vorhanden ist, muss die Jahresmeldung ggf. manuell korrigiert werden.
Eine doppelte Überweisung der Pflichtbeiträge kann durch eine Wiederabrechnung ausgelöst werden. Bitte prüfen Sie die freigegebenen Zahlungen im Monat 02/2024.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt genauer an und prüfen mit Ihnen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich über einen Servicekontakt mit dem Betreff "Öffentlicher Dienst - RZVK" an uns.